In 38 Fällen sind weitere Prüfungen erforderlich. Am 12.11.2024 führte die FKS des Hauptzollamts Duisburg mit Unterstützung der Landespolizei Schwerpunktprüfungen durch, um Schwarzarbeit aufzudecken.
Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe in Duisburg und auf der Autobahn A3
Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Kreis Wesel, Kreis Kleve (ost)
Am 12.11.2024 nahmen etwa 60 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg an einer Aktion teil, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Bereich Spedition, Transport und Logistik aufzudecken. Hierbei erhielten sie Unterstützung von Einsatzkräften der Landespolizei.
Die Kontrollen konzentrierten sich auf das Stadtgebiet Duisburg und die Autobahn A3. An diesem Tag erfassten die Zöllner die Daten von 115 kontrollierten Personen und leiteten vor Ort vier Ermittlungsverfahren ein: ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt und drei Ordnungswidrigkeiten.
In 38 Fällen wurden Unregelmäßigkeiten bei Stundenlöhnen, Sozialleistungen, der Beschäftigung von Ausländern und den Meldungen zur Sozialversicherung festgestellt. In diesen Fällen werden die Zöllner weitere Prüfungen durchführen, z. B. durch Einsicht in die Geschäftsunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die FKS-Prüfungen erfolgen stets umfassend. Es wird überprüft, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen haben und ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ob sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl unabhängig von Verdachtsmomenten als auch aufgrund eigener Risikoeinschätzungen durch, insbesondere in Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind, sowie aufgrund von Hinweisen.
Quelle: Presseportal