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Schwimmbad-Vorfälle in Dinslaken und Duisburg-Vierlinden

Die Kriminalpolizei Duisburg ermittelt wegen sexueller Belästigungen an Minderjährigen in zwei Schwimmbädern. Die Fälle ereigneten sich am 23. Mai in Dinslaken und am 25. Mai in Vierlinden.

Foto: unsplash

Duisburg (ost)

Die Polizei Duisburg hat die Untersuchungen in zwei Fällen von sexueller Belästigung in Schwimmbädern zum Nachteil von Minderjährigen eingeleitet.

Die Einzelheiten der Fälle:

Ein 37-Jähriger soll am Samstagabend (23. Mai, 18 Uhr) zwei Minderjährige in einem Schwimmbad an der Straße Am Stadtbad in Dinslaken physisch belästigt haben. Die Mädchen informierten einen Angestellten des Schwimmbads, der die Polizei alarmierte. Aufgrund der Tatsache, dass ein Erziehungsberechtigter den 37-Jährigen angreifen wollte, mussten die Einsatzkräfte eingreifen. Die Mädchen wurden nach dem Vorfall in die Obhut ihrer Eltern gegeben.

Ein 30-Jähriger soll am Montagnachmittag (25. Mai, 17 Uhr) zwei Minderjährige in einem Schwimmbad an der Scholte-Rahm-Straße in Vierlinden körperlich berührt haben. Eine Zeugin informierte einen Sicherheitsmitarbeiter über den Vorfall – dieser konfrontierte den Mann mit den Anschuldigungen. Die Konfrontation führte zu einer Auseinandersetzung, an der angeblich mehrere Personen beteiligt waren.

In beiden Fällen hat das Kriminalkommissariat 15 die Ermittlungen aufgenommen, die derzeit noch laufen.

Die Polizei Duisburg teilt mit:

Sexuelle Belästigung hat in Schwimmbädern keinen Platz. Schwimmbäder sollen Orte der Erholung, Freizeit und Sicherheit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein. Unerwünschte Berührungen, anzügliche Kommentare, bedrängendes Verhalten, heimliches Fotografieren oder andere sexualisierte Übergriffe sind Grenzüberschreitungen und können Straftaten darstellen, die konsequent verfolgt werden.

Die Kriminalprävention der Polizei Duisburg informiert, berät und handelt – für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: https://duisburg.polizei.nrw/sexueller-missbrauch-0

Quelle: Presseportal

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