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Siegburg: Falscher Microsoft-Mitarbeiter betrügt Seniorin

Eine 78-jährige Siegburgerin wurde um 200 Euro betrogen, nachdem sie einem angeblichen Microsoft-Mitarbeiter ihre PIN mitteilte. Die Seniorin erstattete Anzeige bei der Polizei nach einem Anruf ihrer Hausbank.

Foto: unsplash

Siegburg (ost)

Am Montag (23. September) fiel eine 78-jährige Siegburgerin einem Betrugsversuch zum Opfer.

Zur Mittagszeit wurde die Geschädigte von einem unbekannten Mann kontaktiert, der sich als Mitarbeiter von Microsoft ausgab. Er täuschte der Seniorin vor, dass sie eine schädliche Software auf ihrem Computer installiert habe und dass ihr Online-Banking gefährdet sei. Unter dem Vorwand, ihr helfen zu wollen, gab die 78-Jährige im weiteren Verlauf des Gesprächs ihre persönlichen Daten preis, darunter auch ihre PIN. Kurz darauf tätigte der Unbekannte mehrere Transaktionen, wodurch die Siegburgerin um 200 Euro betrogen wurde. Danach wurde das Gespräch beendet.

Gegen 16:00 Uhr erhielt die Seniorin einen Anruf von ihrer Hausbank, die auf die Transaktionen aufmerksam geworden war. Nachdem die Geschädigte über den Betrugsversuch informiert worden war, erstattete sie Anzeige bei der Polizei.

Empfehlungen der Polizei:

Wenn Sie solche vermeintlichen Supportanrufe erhalten, notieren Sie die angezeigten Rufnummern, soweit diese auf dem Display Ihres Telefons erscheinen. Reagieren Sie nicht auf die Forderungen der Anrufer, sondern beenden Sie das Gespräch.

Führen Sie keine Softwareinstallationen durch, zu denen Sie am Telefon aufgefordert werden.

Klicken Sie auch nicht auf Links, die Ihnen genannt werden. Geben Sie keine Zahlungen frei (zum Beispiel durch Angabe von Kreditkartendaten).

Teilen Sie keine persönlichen Daten wie Passwörter oder Ähnliches mit.

Trennen Sie im Notfall die Internetverbindung Ihres Computers. Melden Sie den Vorfall bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.

Unternehmen (zum Beispiel Banken, Softwarefirmen, Provider) werden Sie niemals auffordern, Daten auf Ihrem Computer zu installieren oder eine Fernwartung durchzuführen, ohne dass Sie zuvor eine entsprechende Supportanfrage gestellt haben und zugestimmt haben! (Re)

Quelle: Presseportal

nf24