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Siegburg: Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2026

Ab dem Stichtag sind grüne Kennzeichen ungültig. Fahren ohne gültiges Kennzeichen ist strafbar und wird polizeilich verfolgt.

Foto: unsplash

Siegburg (ost)

Im Rhein-Sieg-Kreis wird über den Wechsel der Versicherungskennzeichen zu Beginn des neuen Versicherungsjahres informiert. Ab dem 1. März 2026 sind die bisher grünen Versicherungskennzeichen ungültig. Die neuen Kennzeichen für das Versicherungsjahr 2026 sind schwarz.

Wer nach dem Stichtag mit einem alten Kennzeichen fährt, hat keinen gültigen Versicherungsschutz. Dies stellt eine Straftat dar, die von der Polizei verfolgt wird.

Versicherungskennzeichen sind obligatorisch für zulassungsfreie, motorisierte Kleinkrafträder sowie Elektrokleinstfahrzeuge, wie zum Beispiel Mofas, Mopeds, Motorroller, E-Scooter, S-Pedelecs und bestimmte Krankenfahrstühle. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Ausnahmefällen 60 km/h).

Die Polizei fordert alle Halterinnen und Halter nachdrücklich auf, rechtzeitig bei ihrem Versicherer ein neues Kennzeichen zu beantragen und es vor der ersten Fahrt ab dem 1. März 2026 am Fahrzeug anzubringen.

Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis bittet um Beachtung und wünscht allen Verkehrsteilnehmenden eine sichere Fahrt. (Re)

Quelle: Presseportal

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