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Soest-Lippstadt-Paderborn: Herbstwoche und Herbstlibori – Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Im Zeitraum vom 16. Oktober bis zum 25. Oktober 2026 ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen in Bahnhöfen und auf Bahnstrecken verboten.

Foto: unsplash

Soest-Lippstadt-Paderborn (ost)

Zur Vorbereitung auf die Herbstwoche in Lippstadt und das Herbstlibori in Paderborn hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für die Bahnhöfe Soest und Lippstadt, den Hauptbahnhof Paderborn sowie die Bahnstrecke Soest – Paderborn erlassen.

Vom 16. Oktober 2026, 00:00 Uhr bis zum 25. Oktober 2026, 23:59 Uhr ist es untersagt, gefährliche Gegenstände in den genannten Bahnhöfen und auf der genannten Bahnstrecke mitzuführen.

Das Verbot umfasst Waffen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie alle Arten von Messern. Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte sind davon betroffen.

Das Mitführverbot für gefährliche Gegenstände soll die Sicherheit im Bahnverkehr erhöhen und als Sicherheitsfilter für die städtischen Veranstaltungen dienen.

Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Verbot können zu Zwangsgeldern, Bußgeldern oder Strafverfahren führen.

Weitere Bestimmungen und Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt. Sie ist auf der Website www.bundespolizei.de veröffentlicht und unter folgendem Link abrufbar:

https://t1p.de/s7y25

Zusätzlich werden Plakate in den Bahnhöfen angebracht, die auf die bestehenden Verbotszonen hinweisen.

Quelle: Presseportal

nf24