Ein 48-jähriger Mann soll zwei Parfümdiebstähle begangen haben. Er wurde vorläufig festgenommen und wird einem Haftrichter vorgeführt.
Soest: Parfüm gestohlen, Verdächtiger vor Haftrichter

Soest (ost)
Ein 48-jähriger Obdachloser steht unter dem Verdacht, am Donnerstag (11. Juni) innerhalb weniger Stunden zwei Diebstähle von Parfüm in Soester Drogeriemärkten begangen zu haben. In beiden Fällen wurde der Verdächtige von Polizeibeamten festgenommen und vorläufig in Gewahrsam genommen. Er soll heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
Um 13 Uhr beobachtete ein Ladendetektiv in einer Drogerie in der Brüderstraße, wie der Mann ein Parfüm im Wert von etwa 100 Euro gestohlen hat. Nachdem er das Geschäft verlassen hatte, flüchtete er zu Fuß. Bei der Fahndung wurde er kurz darauf in der Stiefernbergstraße gefunden und festgenommen. Das gestohlene Parfüm wurde in einem Gebüsch in der Nähe des Festnahmeortes gefunden und sichergestellt.
Nur wenige Stunden später geriet derselbe Verdächtige erneut ins Visier der Polizei. Gegen 17.15 Uhr soll er in einer Drogerie am Bahnhof ein weiteres Parfüm im Wert von etwa 63 Euro gestohlen haben.
Videoaufnahmen führten zur eindeutigen Identifizierung des Mannes. Er wurde daraufhin am Bahnhof von Einsatzkräften gefunden und erneut festgenommen. Er gab an, das Parfüm bereits an einen unbekannten Käufer verkauft zu haben.
Der 48-Jährige ist der Polizei bereits wegen ähnlicher Delikte bekannt. Aufgrund des Verdachts auf Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr wurde er in Polizeigewahrsam genommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll er heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
Die Ermittlungen dauern an.
Polizeihinweise:
Die Polizei warnt davor, Waren unbekannter Herkunft zu kaufen, da dies strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Wer Waren kauft, obwohl er weiß oder vermutet, dass sie aus einer Straftat stammen, macht sich der Hehlerei strafbar.
Achten Sie besonders auf folgende Warnzeichen:
Der Verkauf erfolgt ungewöhnlich günstig und deutlich unter dem üblichen Marktpreis.
Der Verkäufer kann keinen Kaufbeleg oder Eigentumsnachweis vorlegen.
Die Ware wird auf der Straße, an Bahnhöfen oder an anderen ungewöhnlichen Orten angeboten.
Der Verkäufer drängt auf einen schnellen Kauf oder möchte nur Bargeld erhalten.
Verpackungen, Sicherheitsetiketten oder Preisaufkleber wirken manipuliert oder fehlen.
Der Verkäufer macht widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Ware.
Wenn Sie Zweifel an der Herkunft eines angebotenen Gegenstandes haben, sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen. Verdächtige Verkaufsangebote können der Polizei gemeldet werden.
Quelle: Presseportal








