Farbwechsel des Kennzeichens – rechtliche Konsequenzen bei fehlendem Versicherungsschutz. Minderjährige Personen sind ebenfalls betroffen.
StädteRegion Aachen: Neues Versicherungskennzeichen ab 1. März 2026

StädteRegion Aachen (ost)
Am 1. März ändert sich die Farbe des Versicherungskennzeichens und ein neues Versicherungsjahr beginnt für Fahrzeughalter mit Versicherungskennzeichen oder -plakette.
In diesem Jahr müssen Kennzeichen mit grüner Schrift durch Kennzeichen mit schwarzer Schrift ersetzt werden, da sie ihre Gültigkeit verlieren.
Es ist wichtig, da Fahrzeuge ohne gültigen Versicherungsschutz bei Verkehrskontrollen auffallen – insbesondere E-Scooter, die immer häufiger auf den Straßen zu sehen sind.
Nicht versicherte Fahrten sind nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar und werden entsprechend verfolgt.
Wenn einer minderjährigen Person die Nutzung eines nicht versicherten Fahrzeugs erlaubt wird, kann dies ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben.
Junge Verkehrsteilnehmer unterschätzen oft die finanziellen Risiken eines Unfalls ohne Versicherungsschutz.
Schon bei einem Sachschaden können Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen.
Folgende Fahrzeuge benötigen ab März ein neues Versicherungskennzeichen:
Es ist wichtig, den Versicherungsschein immer mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.
Das schreibt die Fahrzeugzulassungsverordnung (§ 52 Abs. 1 FZV) vor.
Ein Nichtmitführen kann bei einer Kontrolle mit 10 Euro Verwarngeld bestraft werden.
Quelle: Presseportal








