Die Bundespolizei vollstreckte Haftbefehle bei Einreisenden aus Bulgarien, Italien und Spanien aufgrund von Vergehen wie Trunkenheit im Straßenverkehr, Verstoß gegen das Waffengesetz und Diebstahl.
Tanger: Haftbefehle bei Grenzkontrollen vollstreckt

Kleve – Kempen – Nettetal – Emmerich – Weeze (ost)
Am Samstagmorgen, den 25. Oktober 2025, führte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 61 eine Kontrolle an einem 32-jährigen Bulgaren durch, der aus den Niederlanden einreiste. Bei der Identitätsüberprüfung in den polizeilichen Datenbanken stellte sich heraus, dass der Reisende von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Trunkenheit am Steuer gesucht wird. Er musste entweder eine Geldstrafe von 750 Euro zahlen oder eine 25-tägige Haftstrafe verbüßen. Außerdem lag eine Anordnung vor, das Fahrverbot durchzusetzen und den Führerschein durch das Regierungspräsidium Kassel zu beschlagnahmen. Daher wurde der Führerschein vom Bundespolizei eingezogen und die Weiterfahrt untersagt. Durch die Zahlung der Geldstrafe konnte der Bulgare der drohenden Haftstrafe entgehen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Später am Abend fuhr ein 26-jähriger Italiener auf der Autobahn 3 als Fahrer eines in Italien zugelassenen Autos aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Lörrach wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gesucht wird. Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro bei der Bundespolizei und vermied somit die 12-tägige Haftstrafe. Danach durfte der Italiener seine Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei kontrollierte am Samstagabend einen 22-jährigen Spanier im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tanger (Marokko) am Flughafen Weeze. Die Überprüfung ergab, dass der Reisende von der Staatsanwaltschaft Hagen wegen Diebstahls gesucht wird. Der Spanier zahlte eine Geldstrafe von 300 Euro bei der Bundespolizei und entging somit der 10-tägigen Haftstrafe. Danach durfte er nach Marokko ausreisen.
Quelle: Presseportal








