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Teheran: Kindesentziehung verhindert

Ein 36-jähriger Iraker wollte mit seinen drei Kindern ohne Einverständnis der Mutter in den Iran ausreisen. Die Bundespolizei konnte dies verhindern.

Foto: Depositphotos

Köln (ost)

Am Dienstag, den 02.07.2024 um 16:30 Uhr, passierte ein 36-jähriger Iraker mit seinen drei Kindern die Luftsicherheitskontrollstelle am Flughafen Köln Bonn. Die geplante Flugreise sollte über Istanbul nach Teheran führen. Die Gruppe fiel auf, da die Kinder mehrmals auf Arabisch nach ihrer Mutter gerufen haben sollen. Eine aufmerksame Angestellte in der Luftsicherheitskontrollstelle informierte daraufhin die Bundespolizei.

Erste Untersuchungen vor Ort bestätigten den Verdacht, dass der Mann, der in den Niederlanden lebt, die Kinder ohne Zustimmung der Mutter außer Landes bringen wollte. Daraufhin wurden die Kinder vom Vater getrennt und alle Beteiligten wurden in Absprache mit dem Jugendamt Köln mit Hilfe eines Dolmetschers befragt.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 13-jährige Sohn seit einem Monat beim Vater lebte. Die beiden 10- und 8-jährigen Töchter lebten ebenfalls in den Niederlanden bei der 32-jährigen Mutter. Der Mann hatte der Mutter eine gefälschte Vollmacht für einen Arztbesuch vorgelegt. Dabei handelte es sich um eine gefälschte Einverständniserklärung für die Ausreise der Kinder. Er hatte die Kinder dann vorzeitig von der Schule abgeholt und mit Schulranzen und Handgepäck zum Flughafen gebracht.

Über die gemeinsame Verbindungsstelle zu den Niederlanden in Goch konnte der Kontakt zur Mutter hergestellt werden. Hier erfuhren die Bundespolizisten, dass die Mutter nichts von der Ausreise der Kinder wusste. Sie gab außerdem an, dass sie bereits im Mai 2024 bei den niederländischen Behörden wegen des Verdachts der Kindesentziehung vorgesprochen hatte. Noch am selben Abend wurden die drei Kinder an der deutsch-niederländischen Grenze den Beamten der niederländischen Polizei übergeben, die sie zur Mutter brachten.

Der Vater muss sich nun wegen Entziehung Minderjähriger und Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass bei Reisen mit Kindern folgende Punkte zu beachten sind. Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson das Sorgerecht für den Minderjährigen hat, insbesondere wenn der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird und der Verdacht besteht, dass er rechtswidrig von den sorgeberechtigten Personen entzogen wurde. In solchen Fällen führt die Bundespolizei detaillierte Untersuchungen durch, um mögliche Abweichungen oder Widersprüche in den Angaben festzustellen. Um solche Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird empfohlen, die folgenden Unterlagen mitzuführen:

Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei bei der Verhinderung von Kindesentführungen oder unbefugtem Entfernen des Kindes aus dem Einflussbereich der sorgeberechtigten Personen.

Quelle: Presseportal

nf24