Eine 80-Jährige gibt einem Betrüger eine hohe Geldsumme, nachdem sie einen Schockanruf erhalten hat. Die Kriminalpolizei sucht nach dem Abholer.
Telefonbetrug in Moers
Moers (ost)
Am Montag um etwa 14.30 Uhr gab eine ältere Frau einem Betrüger, der ihr Haus in der Wiesenstraße besuchte, eine große Geldsumme.
Ein Komplize des Abholers rief die Frau gegen 13 Uhr an. Sie hörte lautes Geschrei, fing das Wort “tot” auf und den Namen ihres Sohnes. Nach diesem inszenierten Vorfall meldete sich ein angeblicher Polizist und informierte die 80-Jährige, dass ihr Sohn ein Kind angefahren und getötet habe. Der vermeintliche Beamte behauptete weiterhin, dass er mit einer Staatsanwältin gesprochen habe, die einer Kaution zugestimmt habe, um den Sohn freizulassen.
Als die Frau aus Moers signalisierte, dass sie die geforderte Kaution nicht aufbringen könne, war der Anrufer mit dem Betrag zufrieden, den die Seniorin nannte. Er kündigte an, dass jemand das Geld vor ihrer Tür abholen würde. Sie solle solange in der Leitung bleiben.
Gegen 14.30 Uhr nahm ein Mann ein schwarzes Etui mit dem Geld entgegen und lief in Richtung Kornstraße davon. Der Anrufer sagte der Frau dann, sie solle warten, bis sich ihr Sohn nach seiner Freilassung bei ihr meldet.
Die Kriminalpolizei sucht nach dem Abholer des Geldes in diesem Betrugsfall. Er ist ungefähr 30 Jahre alt und 1,70 Meter groß. Außerdem hat er dunkle, kurze Haare. Er trug eine dunkle Sweatjacke. Hinweise zu dem Mann und anderen Auffälligkeiten nimmt die Polizeiwache Süd in Moers unter der Telefonnummer 02841 / 171-0 entgegen.
Die Polizei gibt Ratschläge, wie Bürgerinnen und Bürger sich vor Telefonbetrügern und dem oben beschriebenen Schockanruf schützen können:
Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, um die Identität des Anrufers zu überprüfen. Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an. Sprechen Sie am Telefon niemals über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen! Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder kontaktieren Sie über den Notruf 110 die Polizei! Denken Sie daran: Die Behandlung eines Unfallopfers ist niemals von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrags abhängig.
DF (Ref-Nr. 241209-1716)
Quelle: Presseportal