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Thessaloniki: Kindeswohlgefährdung am Flughafen Köln Bonn

Bundespolizisten verhindern mögliche Gefährdung eines 8 Monate alten Kindes durch unklare Aussagen einer jungen syrischen Frau ohne gültige Reisedokumente.

Foto: Depositphotos

Köln (ost)

Am späten Nachmittag des 06.08.26 reiste eine junge syrische Frau alleine von Belgien mit ihrem 8 Monate alten Kind zum Flughafen Köln Bonn. Ihr Ziel war Thessaloniki, und sie hatte das Flugticket angeblich von einer Freundin erhalten. Die Reise endete jedoch in der Polizeidienststelle der Bundespolizei. Weder die 18-Jährige noch ihr Kind hatten einen gültigen Reisepass, Visum oder Aufenthaltstitel.

Obwohl ein Dolmetscher für Arabisch zur Verfügung stand, gestaltete sich die Kommunikation schwierig. Die junge Frau schien verwirrt und machte unklare Aussagen. Sie war mit dem Zug aus Belgien nach Deutschland gereist, um den Vater ihres Kindes und Verwandte zu besuchen. Die 18-Jährige konnte nicht erklären, wie lange sie sich bereits in Deutschland aufhielt oder wo sich der Kindsvater befand.

Die Versuche, den polizeibekannten und einschlägig vorbestraften Kindsvater oder die genannte Freundin zu kontaktieren, scheiterten. Es gelang nur, die Tante und den Onkel der Frau in Essen zu erreichen.

Die junge Frau hatte kein elektronisches Geld, nur wenig Bargeld, kaum Kleidung, Windeln oder Hygieneartikel für das Kind dabei. Aufgrund ihrer Verwirrung und Handlungsunfähigkeit informierte die Bundespolizei das Kölner Jugendamt. Die Beamten befürchteten eine Gefährdung des Kindeswohls. Das Jugendamt stimmte dieser Einschätzung zu und nahm das Kind gegen 22 Uhr in Obhut, um Kind und Mutter zu schützen. Die 18-Jährige verließ die Polizeistation mit ihren Verwandten.

Obwohl solche Fälle für die Beamten am Flughafen Köln Bonn nicht alltäglich sind, kam es in der Vergangenheit immer wieder vor, dass ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen mit Kindern reisen wollte. Am frühen Morgen des 07.08.26 wurde zum Beispiel eine Ägypterin mit ihren 12 und 10 Jahre alten deutschen Kindern bei der Einreise aus Izmir von der Bundespolizei gestoppt. Die Kinder waren als vermisst gemeldet, da der Vater dies angegeben hatte. Nach einer Aussprache vor Ort konnte die Familie schließlich gemeinsam die Wache verlassen.

Bei Minderjährigen, die alleine reisen oder nur von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, sollte eine formlose Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten sowie eine Kopie seines Ausweises oder Reisepasses mitgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website www.bundespolizei.de (Sicher auf Reisen).

Quelle: Presseportal

nf24