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Unfall mit Kind: Rufen Sie immer die Polizei

Eine 72-jährige Bielefelderin verursachte einen Unfall mit einem 7-jährigen Fahrradfahrer. Trotz Verletzungen fuhr sie weiter, wurde jedoch von der Polizei ermittelt.

Foto: Depositphotos

Bielefeld (ost)

FR / Bielefeld / Heepen – Die Polizei Bielefeld möchte erneut darauf hinweisen, dass es nach einem Unfall nicht ausreicht, zu fragen, ob es einem beteiligten Kind gut geht. Durch das Weiterfahren begehen Sie eine Unfallflucht.

Am Montagnachmittag, dem 08.06.2026, gegen 15:10 Uhr, fuhr eine 72-jährige Bielefelderin auf der Straße Rüggesiek in Richtung Salzufler Straße. Als die ältere Dame mit ihrem Skoda Fabia auf die Salzufler Straße abbog, achtete sie nur auf den Querverkehr von links. Dabei übersah sie den 7-jährigen Jungen, der entgegengesetzt auf dem Gehweg der Salzufler Straße fuhr und in die Straße Rüggensiek abbiegen wollte.

Der Junge konnte nicht rechtzeitig bremsen, sprang aber von seinem Fahrrad ab, stürzte zu Boden und zog sich leichte Verletzungen zu. Das Fahrrad blieb unter dem Vorderrad des Skoda liegen. Die ältere Dame hielt an, stieg aus und erkundigte sich nach dem Wohlbefinden des Jungen. Die Mutter des Jungen, die hinter ihm fuhr, kümmerte sich um die Versorgung ihres aufgeregten und leicht verletzten Sohnes.

Die Mutter informierte die alarmierte Polizei, dass sie der älteren Dame gesagt hatte, sie solle die Unfallstelle räumen, rechts ranfahren und warten. Die Dame behauptete jedoch, dass nichts passiert sei und fuhr stattdessen weiter.

Anhand des notierten Kennzeichens identifizierten die Polizisten die Fahrerin und befragten sie zum Unfall. Sie bestätigte die Kollision und erklärte, dass sie nur weitergefahren sei, weil die Mutter gesagt habe, dass alles in Ordnung sei.

Die ältere Dame muss sich nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und des Verdachts der Unfallflucht verantworten. Die Polizei erinnert daran: Rufen Sie immer die Polizei nach einem Unfall, an dem ein Kind beteiligt ist. Setzen Sie sich nicht dem Verdacht der Unfallflucht aus, indem Sie weiterfahren, ohne die Polizei zu informieren.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Im Jahr 2023 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 637.365 Verkehrsunfälle. Davon waren 63.250 Unfälle mit Personenschaden, was 9,92% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 13.559 Fälle aus, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 3.764 Fällen registriert, was 0,59% aller Unfälle ausmacht. Die übrigen Sachschadensunfälle betrugen 556.792, was 87,36% entspricht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 (1,08%). Die Anzahl der Getöteten betrug 450, Schwerverletzten 11.172 und Leichtverletzten 68.000.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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