Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Unfallflucht in Ahaus-Wüllen

Ein schwarzer Skoda wurde auf einem Krankenhausparkplatz angefahren. Der Verursacher entfernte sich vom Unfallort ohne seine Pflichten zu erfüllen.

Foto: unsplash

Ahaus (ost)

Unfallort: Ahaus-Wüllen, Wüllener Straße;

Unfallzeit: 09.03.2026, 08.05 Uhr;

Ein unbekannter Fahrer hat in Ahaus-Wüllen einen schwarzen Skoda angefahren. Das Fahrzeug war am Montagmorgen gegen 08.05 Uhr auf dem Parkplatz des Krankenhauses in der Wüllener Straße abgestellt. Der Täter beschädigte das Auto vorne rechts und verließ dann unerlaubt den Unfallort, ohne seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Polizei bittet um Zeugenaussagen. Hinweise werden vom Verkehrskommissariat in Ahaus unter Tel. (02561) 9260 entgegengenommen. (sb)

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 zeigt insgesamt 637.365 Unfälle. Davon entfallen 63.250 Unfälle auf Personenschäden, was 9,92% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machen 13.559 Fälle aus, was 2,13% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel betragen 3.764, was 0,59% aller Unfälle sind. Die restlichen Sachschadensunfälle belaufen sich auf 556.792, was 87,36% aller Unfälle ausmacht. Innerorts ereigneten sich 55.296 Unfälle (8,68%), außerorts (ohne Autobahnen) 17.437 Unfälle (2,74%) und auf Autobahnen 6.889 Unfälle (1,08%). Die Anzahl der Getöteten beläuft sich auf 450, Schwerverletzte auf 11.172 und Leichtverletzte auf 68.000.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 637.365
Unfälle mit Personenschaden 63.250
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 13.559
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 3.764
Übrige Sachschadensunfälle 556.792
Ortslage – innerorts 55.296
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 17.437
Ortslage – auf Autobahnen 6.889
Getötete 450
Schwerverletzte 11.172
Leichtverletzte 68.000

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Karte für diesen Artikel

nf24