Ein 57-jähriger Tatverdächtiger befindet sich in Untersuchungshaft, während das 43-jährige Opfer noch in Behandlung ist.
Untersuchungshaft nach Messerangriff in Gievenbeck
Münster (ost)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Münster.
Nachtrag zur Pressemitteilung „43-Jähriger mit Messer angegriffen – Polizei nimmt Tatverdächtigen fest und richtet Mordkommission ein“ (ots https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11187/6032478 , 13.05.2025, 08:38 Uhr)
Nach dem Messerangriff in Gievenbeck ordnete ein Haftrichter beim Amtsgericht Münster am Dienstagnachmittag (13.05.) auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung Untersuchungshaft gegen den 57-jährigen Tatverdächtigen an.
Der verletzte 43-Jährige war vernehmungsfähig. Er befindet sich aber noch in stationärer Behandlung.
Der Beschuldigte hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Die Ermittlungen dauern an.
Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer (0251) 494-2415 zur Verfügung.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Mordraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 deutlich an. Im Jahr 2022 wurden 380 Fälle registriert, wovon 357 aufgeklärt wurden. Es gab insgesamt 518 Verdächtige, davon 458 Männer, 60 Frauen und 206 Nicht-Deutsche. Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Mordfälle auf 470, von denen 443 aufgeklärt wurden. Die Anzahl der Verdächtigen stieg auf 671, darunter 596 Männer, 75 Frauen und 310 Nicht-Deutsche. Im Vergleich zu anderen Regionen in Deutschland war Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die Region mit den meisten aufgezeichneten Mordfällen.
2022 | 2023 | |
---|---|---|
Anzahl erfasste Fälle | 380 | 470 |
Anzahl der aufgeklärten Fälle | 357 | 443 |
Anzahl der Verdächtigen | 518 | 671 |
Anzahl der männlichen Verdächtigen | 458 | 596 |
Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 60 | 75 |
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 206 | 310 |
Quelle: Bundeskriminalamt