59 Fahrer wurden erwischt, es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bei Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Unversicherte E-Scooter und Mofas im Kreis Viersen

Kreis Viersen (ost)
Jedes Jahr am 1. März benötigen E-Scooter, Kleinrafträder und Mofas ein frisches Versicherungskennzeichen. Im Gegensatz zum Auto, wo das Kennzeichen bestehen bleibt, auch wenn alle zwei Jahre der TÜV ansteht, sind die Versicherungskennzeichen nur für ein Jahr gültig. Man zahlt, erhält das Kennzeichen – und ist vom 1. März bis zum 28. Februar des nächsten Jahres versichert.
Dann kommt ein neues Kennzeichen, in einer anderen Farbe. Aktuell sind schwarze Kennzeichen gültig. Das bedeutet: Wer noch mit einem grünen oder sogar blauen Schild herumfährt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs. Und das kann teuer werden – in zweifacher Hinsicht. Denn wer einen Unfall verursacht, muss für die Konsequenzen aufkommen. Dafür sind Versicherungen da.
Es kann auch teuer werden, wenn man ohne das passende farbliche Kennzeichen unterwegs ist. Hier drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
In den ersten 30 Tagen des neuen Versicherungsjahres haben 59 Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern, Kleinrafträdern und Mofas im Kreis Viersen gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen und wurden dabei erwischt – im Durchschnitt zwei pro Tag! Die Polizei appelliert: Achten Sie auf Ihr Kennzeichen, wenn Sie ein entsprechendes Fahrzeug haben, und besorgen Sie schnell das neue, falls die Farbe nicht mehr stimmt. Und solange das nicht erledigt ist, dürfen Sie nicht damit fahren. /hei (207)
Quelle: Presseportal








