Die Bundespolizei führt einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch. Ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände wurde erlassen.
Verbot gefährlicher Gegenstände in Köln

Köln (ost)
Ein landesweiter Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen wird von der Bundespolizei vom 25. bis 27. September 2026 erneut durchgeführt. Der Anlass dafür ist die fortwährend hohe Anzahl von Gewaltstraftaten im Bereich des Bahnverkehrs.
Das Bundespolizeipräsidium veröffentlichte bereits eine Pressemitteilung dazu: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6358278
Um die Sicherheit zu erhöhen, plant die Bundespolizei gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention an stark frequentierten Bahnhöfen durchzuführen.
Im Rahmen dessen hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Tragen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bereichen für den genannten Zeitraum verbietet.
Im Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz bis zum Bahnhof Köln-Chorweiler. Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie zusätzlich die Haltepunkte Köln Messe/Deutz, Köln Hansaring, Köln-Nippes, Köln Geldernstr./ Parkgürtel, Köln-Longerich, Köln Volkhovener Weg, Köln-Chorweiler und Köln-Chorweiler Nord.
Das Verbot betrifft vor allem Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie andere Gegenstände, die schwere Verletzungen verursachen können.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen. Reisende müssen damit rechnen, dass ihre Taschen und Gepäckstücke überprüft werden.
Weitere Informationen, insbesondere zu Ausnahmen und Definitionen, sind auf der Website der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de verfügbar. Zudem informieren Plakate an den betroffenen Bahnhöfen über die eingerichtete Verbotszone.
Quelle: Presseportal








