Polizei gibt Verhaltenstipps für Eltern und Kinder. Kein Grund zur Panik, aber zur Vorsicht und Aufklärung.
Verdächtiges Ansprechen eines Kindes in Dinslaken

Dinslaken (ost)
Die Polizei in Dinslaken bittet um Zeugen und Hinweise, um einen Fall von verdächtigem Ansprechen von Kindern aufzuklären.
Am 08.04.26 gegen 19:45 Uhr wurde ein Mädchen aus einem Fahrzeug heraus angesprochen. Das 10-jährige Mädchen war zu diesem Zeitpunkt auf der Gertrudenstraße in Richtung Augustastraße unterwegs. Ein rotes Auto hielt in der Nähe des Erikaweges an.
Der Mann sprach das Mädchen an und fragte, ob sie in das Auto einsteigen wolle. Das 10-jährige Mädchen reagierte genau richtig und lief sofort nach Hause, um die Situation ihren Eltern zu schildern.
Der Mann ist schätzungsweise über 50 Jahre alt, hat faltige Haut, blond-braune Haare, eine dicke Nase und trug ein blaues Langarmshirt. Er war alleine in einem roten Auto unterwegs.
Zeugen, die etwas beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiwache Ost in Dinslaken unter der Telefonnummer 02064 / 622-0 zu melden.
BH/260408-2030
Es besteht kein Anlass zur Hysterie und Panik! Viele Eltern suchen jedoch nach Verhaltenshinweisen in solchen Situationen. Die Polizei gibt erneut folgende Tipps bezüglich des verdächtigen Ansprechens von Kindern:
Das Ansprechen eines Kindes an sich stellt keine Straftat dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder ähnlichem muss nicht zwangsläufig eine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein.
Es könnte sich eher um eine unüberlegte, aber unkluge Geste eines Erwachsenen handeln. Dies kann bei den Betroffenen jedoch Besorgnis und Unsicherheit hervorrufen.
Denken Sie daran, dass aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder erfahrungsgemäß ein geringeres Opferrisiko haben. Besprechen Sie daher im Voraus folgende Aspekte:
Lassen Sie Ihr Kind wenn möglich mit Freunden oder Klassenkameraden zur Schule gehen und sich in Gruppen z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wo es auf seinem Schulweg im Notfall Hilfe finden kann. Schaffen Sie so „Rettungsinseln“ für Ihr Kind. Das können Geschäfte, Lokale, Tankstellen usw. sein.
Ihr Kind sollte auch wissen, dass es gegenüber fremden Personen „Nein“ sagen darf!
Ihr Kind sollte nicht auf Fahrzeuge zugehen, wenn es angesprochen wird. Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden.
Ihr Kind sollte auf sich aufmerksam machen, wenn es sich bedroht fühlt. Es sollte laut um Hilfe rufen und direkt zu anderen Personen gehen, um Hilfe zu holen.
Bringen Sie Ihrem Kind bei: „Weglaufen ist nicht feige!“
Erklären Sie Ihrem Kind, dass es in Notfällen jederzeit über Telefon oder Handy (auch ohne Guthaben) den Polizeinotruf 110 anrufen kann.
Warnen Sie nicht vor ‚Fremden‘, sondern vor ‚Taten‘. Kinder können mit dem Begriff „fremd“ oft nichts anfangen. Für Kinder ist schon jemand nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht („Der kennt mich doch“).
Quelle: Presseportal








