Die Bundespolizei verhaftete drei gesuchte Personen, deren Reisen anders endeten als erwartet.
Verhaftung von drei Reisenden am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ost)
Am gestrigen Mittwoch (29.07.2026) wurden am Flughafen Düsseldorf im Zuge der Ein- und Ausreisekontrollen drei gesuchte Personen von der Bundespolizei festgenommen. Alle drei Reisen endeten anders als erwartet.
Zu Beginn des Tages identifizierten Bundespolizisten einen 19-jährigen Mann, der aus Barcelona/Spanien ankam. Eine zufällige Einreisekontrolle enthüllte, dass der Deutsche von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht wurde. Im Juni dieses Jahres wurde ein Haftbefehl wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Cannabiskonsumgesetz ausgestellt. Da er nicht zur Hauptverhandlung erschien, wurde eine Fahndung eingeleitet. Nach Vorlage des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der junge Mann aus dem Kreis Steinfurt den Justizbehörden übergeben.
Am Mittwochnachmittag wurde ein Deutscher identifiziert, der sich den Beamten bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Erzurum/Türkei vorstellte. Die Überprüfung ergab, dass gegen den 40-jährigen Mann gleich vier Haftbefehle vorlagen. Die ersten drei wurden im Mai und August 2023 von der Staatsanwaltschaft Hannover ausgestellt. Er wurde wegen verschiedener Vergehen zu insgesamt drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es blieben noch 366 Tage Reststrafe. Der vierte Haftbefehl stammte von der Staatsanwaltschaft Bremen, die im April 2023 einen Haftbefehl wegen Hehlerei und versuchten Betrugs ausstellte. Der Mann wurde im August 2018 zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, von denen noch 103 Tage übrig waren. Der Mann aus Niedersachsen wurde nach Vorlage des Haftbefehls durch die Bundespolizei den Justizbehörden übergeben.
Am Mittwochabend kontrollierten Bundespolizeibeamte einen 27-jährigen Deutschen, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Die Ausreisekontrolle ergab, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im März dieses Jahres einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen hatte. Der Rheinländer wurde im Oktober 2025 wegen Körperverletzung, vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung und Bedrohung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Vorlage des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde auch dieser Mann den Justizbehörden übergeben.
Quelle: Presseportal








