Die Bundespolizei verhaftet drei Personen, zwei begleichen die offenen Geldstrafen vor Ort, einer wird in die JVA überstellt.
Verhaftung von drei Reisenden am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ost)
Gestern (08.07.2026) hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei gesuchte Personen festgenommen. Zwei von ihnen konnten die offenen Geldstrafen vor Ort bezahlen, aber eine Person nicht.
Am Mittwochmorgen kontrollierten Bundespolizisten im öffentlichen Bereich des Flughafens einen Georgier, der nach Istanbul/Türkei reisen wollte. Der 44-jährige Mann war von der Staatsanwaltschaft Kleve gesucht. Im November 2025 wurde ein Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen, da er im September 2024 verurteilt wurde. Der in Georgien lebende Mann konnte die Geldstrafe von 720 Euro nicht bezahlen und musste daher die Ersatzfreiheitsstrafe von zwölf Tagen antreten. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er den Justizbehörden übergeben.
Am Mittwochvormittag wurde ein Iraker festgestellt, der sich bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Erbil/Irak vorstellte. Gegen den 41-jährigen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vor. Im März dieses Jahres wurde er wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe von 1.260 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen umgehen. Da er jedoch die Einreisebedingungen nicht erfüllte, wurde er in sein Heimatland abgeschoben.
Am Mittwochabend kontrollierten Bundespolizisten einen 46-jährigen Sri-Lanker, der nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate fliegen wollte. Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg im Mai dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Bedrohung gegen ihn erlassen hatte. Durch Zahlung der Geldstrafe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in den Niederlanden lebende Reisende seine Reise fortsetzen und die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen umgehen.
Quelle: Presseportal








