Am Wochenende nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf vier zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest, darunter ein Deutscher mit Haftbefehl wegen Betruges und ein Deutscher mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Verhaftung von vier gesuchten Personen am Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ost)
Letztes Wochenende (14./15.08.2026) hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen mehrere gesuchte Personen festgenommen.
Während einer zufälligen Einreisekontrolle eines Fluges aus Mykonos/Griechenland haben die Bundespolizeibeamten zunächst einen 27-jährigen Deutschen entdeckt, der von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Im Mai dieses Jahres wurde gegen ihn ein Haftbefehl wegen versuchten Betruges ausgestellt, nachdem er im Juli 2024 verurteilt worden war. Der in Düsseldorf lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen vermeiden, indem er die Geldstrafe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei zahlte.
Am Samstagmorgen wurde ein weiterer Deutscher kontrolliert, der nach London/Großbritannien fliegen wollte. Bei der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 34-Jährige im Juli dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Aachen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in sechs Fällen per Haftbefehl gesucht wurde. Er wurde im Oktober 2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, jedoch widerrufen wurde. Nach Öffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Mann aus Aachen den Justizbehörden übergeben.
Am Samstagnachmittag wurde eine 34-jährige Kroatin kontrolliert, die sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Zadar/Kroatien vorstellte. Die Bundespolizisten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen im Januar 2025 einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die im Juni 2024 verurteilte Frau erlassen hatte. Die Frau aus dem Ruhrgebiet konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen vermeiden, indem sie die Geldstrafe von 140 Euro vor Ort zahlte.
Zu guter Letzt wurde am Samstagabend ein 41-jähriger Deutscher festgestellt, der sich den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Damaskus/Syrien vorstellte. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Hamburg wegen des mutmaßlichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vor. Im Verlauf des gestrigen Tages wurde der Mann aus dem Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein) dem Haftrichter des zuständigen Amtsgerichts vorgeführt.
Quelle: Presseportal








