Die Polizei zieht eine Wochenbilanz: 11 Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Blutproben entnommen, Strafverfahren eingeleitet.
Verkehrskontrollen im Kreis Borken

Kreis Borken (ost)
Gronau – Wachsame Zeugen informierten die Polizei am vergangenen Samstag: Sie bemerkten ein Fahrzeug, das auf dem Parkplatz durch seine unsichere Fahrweise auffiel. Die Polizeibeamten entdeckten das Auto, als es am Rand des Parkplatzes zu einem Fahrerwechsel kam. Der bisherige Beifahrer übernahm das Steuer und wollte losfahren. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann betrunken war. Die vorherige Fahrerin gab an, Fahrübungen für ihre Führerscheinprüfung auf dem Parkplatz gemacht zu haben. Beide Personen unterzogen sich freiwilligen Atemalkoholtests, die positiv ausfielen. Ein Arzt entnahm beiden Fahrern Blutproben. Die Polizei leitete entsprechende Strafverfahren ein.
In der letzten Woche stellte die Polizei im Kreis Borken insgesamt 11 Verkehrsteilnehmer fest, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Straßenverkehr teilnahmen. In allen Fällen musste den Fahrern eine Blutprobe entnommen werden. Die Beamten leiteten entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Im Detail: Im Nordkreis registrierte die Polizei neben dem Vorfall in Gronau zwei weitere Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss. Zudem kontrollierten die Beamten in Ahaus einen Fahrer, der betrunken ein Auto fuhr. Fahrer standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln in Gescher, Gronau und Stadtlohn.
Im Südkreis stellte die Polizei drei Fahrer in Bocholt fest, die unter Drogeneinfluss fuhren. Außerdem trafen die Einsatzkräfte in Bocholt und Isselburg jeweils einen Fahrer an, der betrunken war.
Die Polizei appelliert erneut eindringlich: Finger weg von Alkohol und Drogen! Wer berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sich und andere – unabhängig davon, ob man mit dem Auto, dem Pedelec, dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist. Schon geringe Mengen können die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen und zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Es drohen empfindliche Strafen oder der Verlust der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. (sb)
Quelle: Presseportal








