Nach einem Vorfall in Dortmund-Lindenhorst wurden Haftbefehle wegen versuchten Totschlags erlassen.
Versuchtes Tötungsdelikt in Dortmund-Lindenhorst

Dortmund (ost)
Fortlaufende Nummer: 0598
Gemeinsame Bekanntmachung von Staatsanwaltschaft Dortmund und Polizei Dortmund
Wie bereits in der fortlaufenden Nummer 0589 gemeldet, ereignete sich in der Nacht zum Mittwoch (15. Juli) ein versuchtes Tötungsdelikt in Dortmund-Lindenhorst. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund erließ der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dortmund drei Haftbefehle wegen des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung.
Hinweis für Vertreter der Medien: Presseauskünfte werden ausschließlich von der Staatsanwaltschaft Dortmund erteilt. Bei Rückfragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an Staatsanwalt Felix Giesenregen unter der Telefonnummer 0231/92626104.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Mord, Totschlag und Tötungsdelikten in Nordrhein-Westfalen für 2022/2023
Die Mordraten in Nordrhein-Westfalen stiegen zwischen 2022 und 2023 an. Im Jahr 2022 wurden 380 Fälle aufgezeichnet, während es im Jahr 2023 470 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle stieg ebenfalls von 357 im Jahr 2022 auf 443 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen stieg von 518 im Jahr 2022 auf 671 im Jahr 2023. Darunter waren 458 männliche Verdächtige und 60 weibliche Verdächtige im Jahr 2022, während es im Jahr 2023 596 männliche und 75 weibliche Verdächtige gab. Die Anzahl der nicht-deutschen Verdächtigen stieg ebenfalls von 206 im Jahr 2022 auf 310 im Jahr 2023. Im Vergleich dazu hatte die Region in Deutschland mit den meisten aufgezeichneten Mordfällen im Jahr 2023 insgesamt 470 Fälle.
| 2022 | 2023 | |
|---|---|---|
| Anzahl erfasste Fälle | 380 | 470 |
| Anzahl der aufgeklärten Fälle | 357 | 443 |
| Anzahl der Verdächtigen | 518 | 671 |
| Anzahl der männlichen Verdächtigen | 458 | 596 |
| Anzahl der weiblichen Verdächtigen | 60 | 75 |
| Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen | 206 | 310 |
Quelle: Bundeskriminalamt







