Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den deutsch-russischen Staatsangehörigen Dieter S. erhoben, der verdächtigt wird, in der „Volksrepublik Donezk“ gekämpft zu haben.
Volksrepublik Donezk: Anklage wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung
Karlsruhe (ost)
Am 18. Oktober 2024 hat die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen den deutsch-russischen Staatsbürger Dieter S. eingereicht.
Der Beschuldigte wird verdächtigt, sich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Zusätzlich wird ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB) zur Last gelegt.
Die Anklageschrift legt dar, dass Dieter S. zwischen Dezember 2014 und August 2016 in der Ostukraine als Kämpfer für die „Volksrepublik Donezk“ („VRD“) aktiv war und eine Schusswaffe besaß. Die VRD strebte ab Frühjahr 2014 die Loslösung des ukrainischen Verwaltungsbezirks Donezk an und führte intensive Kämpfe mit den ukrainischen Streitkräften, wobei auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurde. Der Beschuldigte kämpfte auf Seiten der VRD gegen das ukrainische Militär, unter anderem im Winter 2014/2015 am Flughafen in Donezk und im Juni 2015 in Marinka.
Dieter S. wurde am 17. April 2024 verhaftet und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 19 vom 18. April 2024). Das Ermittlungsverfahren bezüglich der ihm vorgeworfenen geheimdienstlichen Agententätigkeit soll in Kürze abgeschlossen werden.
Quelle: Presseportal