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Waffen am Flughafen Köln Bonn sichergestellt

Trotz Hinweisen fallen gefährliche Gegenstände im Handgepäck auf. Bundespolizei entdeckt Elektroimpulsgerät und Messer, leitet rechtliche Schritte ein.

Durch die Bundespolizei sichergestellte Waffen
Foto: Presseportal.de

Köln (ost)

Trotz zahlreicher Warnungen und Bekanntmachungen über die einschlägigen Regeln, was Flugreisende nicht im Handgepäck mitführen dürfen, werden immer wieder gefährliche Gegenstände im Handgepäck entdeckt.

Dies war auch am Dienstag und Mittwoch am Flughafen Köln Bonn der Fall.

Am Montagabend versuchte ein 36-jähriger Türke nach Kayseri (Türkei) zu fliegen. Bei der Sicherheitskontrolle fand das Personal jedoch eine ungewöhnliche Taschenlampe in seinem Rucksack. Die hinzugezogenen Bundespolizisten erkannten, dass es sich um ein getarntes Elektroimpulsgerät handelte. Da das Gerät auch kein Prüfsiegel hatte, wurden nicht nur die Regeln des Luftsicherheitsgesetzes verletzt, sondern es besteht auch der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Gegenstand wurde konfisziert und der Mann durfte seine Reise fortsetzen.

Am Vorabend wurden ein 45-jähriger Deutscher und ein 43-jähriger Türke unabhängig voneinander wegen des Besitzes von Messern erwischt. Der Deutsche war auf dem Weg nach Tunis, als ihm die Bundespolizei erklärte, dass das Einhandmesser in seinem Rucksack nicht erlaubt sei. Der Mann gab das Messer ab und erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Der türkische Reisende hatte ein Springmesser in seiner Laptoptasche. Auch dieses Messer wurde beschlagnahmt. Da dieses Messer jedoch nach dem Waffengesetz verboten ist, wurde eine Strafanzeige erstattet.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass bei Luftsicherheitskontrollen regelmäßig Messer und andere gefährliche Gegenstände entdeckt werden. Reisende sollten vor Reiseantritt ihr Hand- und Reisegepäck sorgfältig überprüfen. Verbotene Gegenstände können nicht nur zu Verzögerungen am Flughafen führen, sondern auch strafrechtliche oder ordnungswidrige Konsequenzen haben.

Quelle: Presseportal

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