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Waffen- und Messerverbotszone in Bielefeld tritt am Samstag in Kraft

Die Waffen- und Messerverbotszone in Bielefeld wird am Samstag, 19.07.2025, aktiviert, um die Sicherheit in der Innenstadt zu erhöhen und gefährliche Gegenstände zu kontrollieren.

Foto: Depositphotos

Bielefeld (ost)

SR/ Zentrum – Am Samstag, 19.07.2025, einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW, tritt die Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ) in Bielefeld in Kraft.

Die WMVZ befindet sich im Innenstadtbereich und ist in zwei räumliche und zeitliche Abschnitte unterteilt, die durch den Hauptbahnhof Bielefeld voneinander getrennt sind.

Die WMVZ tritt ohne Beschilderung in Kraft, was bedeutet, dass jeder damit rechnen muss, von der Polizei kontrolliert zu werden, wenn es um das Verbot von Waffen und Messern geht. In Kürze werden Schilder den Bereich und die Zeit der WMVZ für die Öffentlichkeit kenntlich machen. Die Beschilderung wird von der Stadt Bielefeld durchgeführt.

In diesem Bereich ist es zusätzlich zu den bestehenden Regelungen des Waffengesetzes verboten, jegliche Art von Messern mit sich zu führen. Alle Gegenstände, die bereits im Waffengesetz unter Führungs- oder Besitzverbot stehen (Waffenliste Anlage 2 WaffG), bleiben natürlich verboten.

Durch die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone werden die bisherigen Maßnahmen der Bielefelder Polizei um eine weitere Befugnis (§ 42c WaffG) erweitert. Diese Befugnis ergänzt die bisherigen rechtlichen Kontrollmöglichkeiten, sodass sowohl die Soko Innenstadt als auch andere Polizeikräfte ein weiteres Instrument zur Gefahrenabwehr haben, um mehr gefährliche Gegenstände im öffentlichen Raum sicherzustellen und die Gefahr für die Allgemeinheit effektiv zu reduzieren. Die Polizei kann Personen vor Ort kurzzeitig anhalten, befragen, mitgeführte Gegenstände überprüfen und Personen durchsuchen.

Polizeipräsidentin Dr. Sandra Müller-Steinhauer: „Messer haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen, Messer lösen keine Konflikte, Messer sind kein Statussymbol! Das Mitführen von Messern ist nicht normal und nicht erwünscht. Eine Stichwaffe ist kein Handy und keine Geldbörse und sollte daher niemals zu den üblichen persönlichen Gegenständen gehören, die man in der Hosentasche trägt. Durch eine WMVZ ist es für die Polizei viel einfacher, präventiv einzugreifen, zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Es ist keine Allheilmittel, aber eine Möglichkeit, um Gefahren zu verringern. Unser Ziel ist es, mit allen derzeit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten die Anzahl der im öffentlichen Raum getragenen Waffen und gefährlichen Gegenstände deutlich zu reduzieren. Wir erwarten, dass aufgrund der neuen Befugnis die Anzahl der Kontrollen, insbesondere durch die Soko Innenstadt, signifikant steigen wird. Jede beschlagnahmte Waffe, die die Polizei aus dem Verkehr zieht, bedeutet eine Gefahr weniger. Die Waffen- und Messerverbotszone wird neben vielen anderen Maßnahmen, die wir ergreifen, dazu beitragen, die Sicherheit in der Innenstadt zu erhöhen. Wir verfolgen strafrechtliche und ordnungswidrige Verstöße gegen das Waffengesetz sowohl innerhalb als auch außerhalb der Waffen- und Messerverbotszonen konsequent.“

Ein Verstoß gegen das Verbot von Waffen und Messern innerhalb der WMVZ stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, sofern es sich um Waffen handelt, die nicht bereits strafrechtlich verboten sind. Die Polizei kann Waffen gemäß dem Waffengesetz und Messer zwecks Einziehung beschlagnahmen.

Details zu den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereichen, zu Verstößen und Ausnahmen finden Sie auf der Website der Polizei Bielefeld unter: https://bielefeld.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-bielefeld.

Quelle: Presseportal

nf24