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Warendorf: Bewährungsstrafe nach Zollkontrolle

Bürgergeldempfänger zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein 43-jähriger Deutscher wurde wegen Betrugs verurteilt, nachdem er Leistungen vom Jobcenter bezog und gleichzeitig als Subunternehmer arbeitete.

Auf einem Veranstaltungsgelände traf der Zoll bei einer Prüfung einen Mann an, der unrechtmäßig Sozialleistungen bezog - dieser wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. (Symbolbild)
Foto: Presseportal.de

Münster (ost)

Das Amtsgericht Warendorf hat einen 43-jährigen Deutschen wegen Betrugs zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann hatte eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt und gleichzeitig Leistungen vom Jobcenter erhalten.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster entdeckte den Leistungsbetrug. Der Mann wurde als Subunternehmer einer Sicherheitsfirma auf einem Veranstaltungsgelände erwischt. Er hatte diese Tätigkeit dem Jobcenter und dem Gewerbeamt verschwiegen, was zu einem Schaden von über 3.500 Euro führte.

Aufgrund dieser Beweise wurde der Mann des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen und entsprechend verurteilt.

Quelle: Presseportal

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