E-Scooter-Fahrer ohne Versicherung wird zweimal von der Polizei gestoppt. Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Nutzung eines Handys.
Werdohl: Fahrzeuge beschädigt, Unbekannte beschädigten geparkte Autos und entwendeten ein Ersatzrad. Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und Diebstahls.

Werdohl (ost)
Unbekannte Täter haben in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag mehrere Fahrzeuge beschädigt. Die Autos waren auf einem Parkplatz in der Nähe einer Bäckerei an der Freiheitsstraße abgestellt. Darüber hinaus wurde das Ersatzrad eines Lieferwagens gestohlen. An den beschädigten Fahrzeugen waren Kratzer im Lack zu sehen. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahls und Sachbeschädigung. (dill)
Ein 14-jähriger Jugendlicher, der einen E-Scooter fuhr, zeigte sich am Donnerstag uneinsichtig. Gegen 18.15 Uhr wurde er von Polizeibeamten zum ersten Mal auf der Inselstraße angehalten, weil sein E-Scooter kein Versicherungskennzeichen hatte. Die Beamten stellten eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aus, informierten die Mutter und untersagten die Weiterfahrt. Keine zwei Stunden später sahen ihn die Beamten erneut auf dem Friedrich-Keßler-Platz auf dem E-Scooter, diesmal zusätzlich mit einem Handy in der Hand telefonierend. Er erklärte, dass er keine Lust hatte, zu schieben.
Die Polizeibeamten beschlagnahmten das Fahrzeug, kontaktierten erneut die Erziehungsberechtigte und erstatteten eine weitere Anzeige. Es gelten Regeln für die Nutzung von E-Scootern.
Wer gegen diese Regeln verstößt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Auch E-Scooter-Fahrer können erhebliche Schäden und Verletzungen verursachen. Daher ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Verstöße stellen eine Straftat dar. Die Nutzung eines Handys ist untersagt. (cris)
Quelle: Presseportal








