Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Wesel: Polizei gibt Tipps zu Halloween

Die Polizei im Kreis Wesel gibt Hinweise für eine sichere Halloween-Nacht. Sicherheit durch Sichtbarkeit und Vorsicht bei Alkoholkonsum sind wichtige Punkte für einen gruselfreien Abend.

Foto: unsplash

Wesel (ost)

In ganz Deutschland steht die Halloween-Nacht bevor.

Auch im Kreis Wesel werden viele „Gruselfans“ wieder feiern.

Um eine reibungslose Grusel-Nacht vom 31. Oktober auf den 01. November zu gewährleisten, gibt die Polizei einige Tipps, um gruselige Begegnungen mit der Polizei zu vermeiden:

Das Motto „Sicherheit durch Sichtbarkeit“ gilt auch an Halloween. Wenn Vampire, Clowns, Hexen und Gespenster von Tür zu Tür gehen und „Süßes oder Saures“ verlangen, sollten sie dennoch gut sichtbar sein. Sichtbarkeit bedeutet Sicherheit, auch an Halloween.

Als Autofahrer sollten Sie auf umherziehende Personen achten und sicherstellen, dass Ihr Sichtfeld und Ihre Hör- oder Bewegungsfähigkeit trotz des gruseligen Kostüms nicht eingeschränkt sind. Ein sperriges Grusel-Kostüm kann zu einem Verwarnungsgeld führen und den Abend trüben.

Vorsicht beim Alkoholkonsum! Bei eingeschränkter Fahrtüchtigkeit ist es besser, Fahrzeuge aller Art, Fahrräder oder E-Scooter stehen zu lassen. Auch können die Nachwirkungen einer alkoholreichen Halloweenparty die Reaktionsfähigkeit am nächsten Tag erheblich beeinträchtigen (Restalkohol).

Die Polizei fordert daher dazu auf, nach dem Alkoholkonsum Fahrzeuge stehen zu lassen. Steigen Sie nach einer Feier auf Busse, Bahnen oder Taxis um und kommen Sie sicher nach Hause. Dies gilt auch für andere berauschende Substanzen.

Ein Hinweis nicht nur für „Grusel-Clowns“: Das bloße Erschrecken von Personen ist nicht unbedingt strafbar, aber auch nicht lustig. „Grusel-Clowns“ und andere gruselige Gestalten können jedoch schnell strafrechtlich verfolgt werden, wenn sich jemand vor Angst oder auf der Flucht vor ihnen verletzt.

Das Mitführen von Waffen und das Drohen damit erfordert oft ein Eingreifen der Polizei und ist kein Spaß.

Das Besprühen von Hauswänden oder anderen Objekten ist rechtlich gesehen Sachbeschädigung und zieht eine Strafanzeige nach sich.

Zögern Sie nicht, in bedrohlichen Situationen die 110 anzurufen.

Die Polizei im Kreis Wesel wünscht allen Halloween-Fans einen schönen und sicheren Gruselabend.

Quelle: Presseportal

nf24