Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Die FKS kontrollierte 184 Personen von 67 Unternehmen und setzte in sieben Fällen Verwarngelder fest.
Wuppertal: Zoll prüft Schwarzarbeit Baugewerbe

Düsseldorf (ost)
Am 10. März 2026 nahm die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe teil. 106 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal führten Kontrollen an verschiedenen Standorten in Heiligenhaus, Düsseldorf und Erkrath durch.
Die Überprüfung von insgesamt 184 Personen aus 67 verschiedenen Unternehmen führte zu folgenden Verdachtsfällen:
In sieben Fällen (alle FKS Düsseldorf) wurden Verwarnungen vom Zoll verhängt, da die Arbeitnehmer nicht die erforderlichen Ausweispapiere bei sich hatten.
Nach den Prüfungen stehen umfangreiche Ermittlungen an, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Zusätzliche Informationen:
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.
Quelle: Presseportal








