Am 21. Juli 2025 wurde am Flughafen Köln/Bonn eine Schreckschusspistole im Handgepäck eines 64-jährigen kroatischen Reisenden entdeckt. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Zadar: Schreckschusspistole im Handgepäck – Bundespolizei stellt Waffe bei Luftsicherheitskontrolle sicher
Flughafen Köln/Bonn (ost)
Früh am 21. Juli 2025 wurde bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn im Handgepäck eines Passagiers eine Schreckschusswaffe entdeckt. Der 64-jährige kroatische Bürger wollte nach Zadar (Kroatien) fliegen.
Die Bundespolizei wurde sofort informiert und übernahm die erforderlichen Maßnahmen. Der Mann erklärte, dass er die Waffe versehentlich in seiner Tasche vergessen hatte. Er wurde unverzüglich wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz belehrt. Die Schreckschusspistole wurde beschlagnahmt und der Passagier zur Wache gebracht.
Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gegen ihn eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 64-Jährige seine Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen im Handgepäck verboten ist – unabhängig davon, ob es sich um erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffen handelt.
Quelle: Presseportal