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Zoll beschlagnahmt Hund am Düsseldorfer Flughafen

Eine wirksame Tollwutimpfung konnte nicht nachgewiesen werden. Der Hund wurde vom Veterinäramt beschlagnahmt, obwohl Impfunterlagen später vorgelegt wurden.

Foto: unsplash

Düsseldorf (ost)

Mit einem Zwergspitz reiste eine 45-jährige Duisburgerin am 27.4.25 aus der Türkei nach Deutschland ein. Als die Frau den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen wollte, baten Zöllner um Vorlage der Unterlagen für den 10 Monate alten Hund. Die Reisende konnte zwar den europäischen Heimtierpass, nicht aber Nachweise über eine Tollwutimpfung vorlegen. Diese, so gab sie auf Befragen an, befänden sich bei ihr zuhause.

Die Zöllner kontaktierten daraufhin das Veterinäramt der Stadt Düsseldorf, das die Beschlagnahme des Hundes anordnete. Zwar konnten die Impfunterlagen dann doch noch digital vorgelegt werden. Diese wiesen aber nur einen Titer von 0,3 IE/ml auf (der Grenzwert für einen wirksamen Schutz liegt bei mindestens 0,5 IE/ml).

„Auch wenn uns bewusst ist, dass der Hund als Familienmitglied angesehen wird und eine Quarantäne Stress für Tier und Besitzer bedeutet, wäre der Schaden durch eine eingeschleppte Tollwuterkrankung ungleich höher. Daher empfiehlt der Zoll dringend, sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Veterinärbehörden zu informieren“, so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.

Quelle: Presseportal

nf24