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Polizei schießt Messer-Angreifer nieder

Der 54-jährige Mann wurde von den Polizeibeamten niedergeschossen. Der Bereich um den Tatort wurde weiträumig abgesperrt.

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Foto: Depositphotos

Die Messer-Attacke von Solingen mit 3 Toten ist noch nicht mal 1 Woche vergangen und schon schockt wieder eine Nachricht über einen Messer-Angriff die Menschen. Die Polizei ist gezwungen, den Mann mit der Dienstwaffe zu stoppen.

Polizei-Einsatz endet mit Schüssen

In Radeberg (Sachsen) hat die Polizei am Montagabend auf einen Mann geschossen und ihn dabei verletzt. Zwei Polizisten wollten eine Fehlermeldung der elektronischen Fußfessel eines 54-jährigen Deutschen überprüfen, der als gefährlich eingestuft wurde. Laut übereinstimmenden Medienberichten befand sich der Mann zum Zeitpunkt des Vorfalls stark alkoholisiert in seiner Wohnung. Als die Beamten die Wohnung betraten, zog der Mann zwei Messer aus der Küche und bedrohte sie. Die Polizisten sahen sich laut Staatsanwaltschaft Görlitz gezwungen, ihre Dienstwaffe einzusetzen. Drei Schüsse wurden abgegeben, von denen einer den Angreifer im Oberschenkel traf.

Der verletzte Mann verlor viel Blut und wurde nach seiner Erstversorgung durch Rettungskräfte vor Ort ins Universitätsklinikum Dresden gebracht, wo er unter Polizeiaufsicht behandelt wird. Zur Unterstützung der betroffenen Polizisten wurde ein Kriseninterventionsteam hinzugezogen. Während des Einsatzes wurde die Heidestraße weiträumig abgesperrt, und Anwohner durften vorübergehend nicht in ihre Wohnungen zurückkehren.

Nachbarn berichteten von mehreren lauten Knallgeräuschen und einem großen Aufgebot an Einsatzkräften. “Es war ein riesiges Aufgebot mit Blaulicht überall,” erzählte Helga Jäschke der Regionalzeitung “Sächsische”, die den Vorfall aus ihrer Kneipe beobachtete. Die Ermittlungen zum genauen Ablauf des Geschehens sind noch im Gange.

Ex-Straftäter mit elektronischer Fußfessel

Der 54-Jährige hatte erst kürzlich eine längere Haftstrafe wegen eines sogenannten “Rohheitsdelikts” vollständig verbüßt. Aufgrund der anhaltenden Einschätzung seiner Gefährlichkeit wurde ihm eine elektronische Fußfessel auferlegt. Ob ein Haftbefehl gegen ihn beantragt wird, ist derzeit noch unklar. Zu den Rohheitsdelikten zählen laut Bundeskriminalamt unter anderem gefährliche und einfache Körperverletzung, räuberische Erpressung, Erpressung und Bedrohung.

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TS
Quellen: T-Online