Hintergrund des Einsatzes am Flughafen Köln/Bonn war die Einreise einer 28-jährigen Belgierin, die zusammen mit ihrem siebenjährigen Sohn aus der türkischen Metropole Istanbul angekommen war.
Rekordfund am Terminal: Zöllner leiten Steuerstrafverfahren gegen Mutter ein

Einen neuen Höchstwert für die Dienststelle attestierte das Hauptzollamt Köln und zeigte sich über das Vorgehen der Reisenden fassungslos: In den zahlreichen Gepäckstücken befand sich fast ausschließlich Schmuggelgut statt üblicher Reiseutensilien, wie Zollsprecher Jens Ahland erklärte. Mit großem Befremden stellten die Beamten fest, dass für den illegalen Transport nicht nur die Koffer der Erwachsenen genutzt wurden, sondern selbst das Handgepäck eines Kindes zweckentfremdet worden war.
Rekordmenge an Schmuggelware im Terminal sichergestellt
Hintergrund des Einsatzes am Flughafen Köln/Bonn war die Einreise einer 28-jährigen Belgierin, die zusammen mit ihrem siebenjährigen Sohn aus der türkischen Metropole Istanbul angekommen war. Die Frau führte insgesamt knapp 57.000 unversteuerte Zigaretten mit sich. Die Fracht verteilte sich auf ein enormes Gepäckvolumen: Neben vier großen Koffern transportierten Mutter und Sohn noch acht weitere Taschen, die nahezu lückenlos mit Rauchwaren vollgepackt waren.
- Herkunftsort: Flugverbindung aus Istanbul nach Köln/Bonn
- Sichergestellte Menge: Rund 57.000 unversteuerte Zigaretten
- Gepäckvolumen: Vier Koffer und acht weitere Taschen
- Involvierte Personen: 28-jährige Reisende und ihr siebenjähriger Sohn
Bereits bei der automatisierten Durchleuchtung der Frachtstücke schlugen die Röntgengeräte Alarm. Die Monitore zeigten dichte Lagen von Tabakpackungen anstelle von Kleidung. Wie die Zöllner bei der manuellen Öffnung feststellten, war selbst der Rucksack des Siebenjährigen bis obenhin mit unversteuerten Zigarettenstangen befüllt worden.
Massive Übertretung der Freimengen am Kontrollpunkt
Trotz der gewaltigen Ladung passierte die 28-Jährige mit ihrem Sohn den sogenannten grünen Ausgang des Kontrollbereichs. Diese Schleuse ist rechtlich ausschließlich Reisenden vorbehalten, die keine zoll- oder steuerpflichtigen Güter mitführen. Bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Staaten greifen strenge Freigrenzen für Genussmittel:
Für Privatpersonen liegt die erlaubte Freimenge bei der Einreise aus Drittstaaten bei exakt 200 Zigaretten oder alternativ 250 Gramm Rauch- beziehungsweise Wasserpfeifentabak.
Mit den mitgeführten Tabakwaren überschritt die Belgierin den gesetzlich zulässigen Grenzwert um das 285-Fache. Da keinerlei Anmeldung bei den Behörden vorlag, lag ein klarer Verstoß gegen die Einfuhrbestimmungen vor.
Rechtliche Folgen und familiäre Vorgeschichte
Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die gesamte Ladung noch vor Ort. Gegen die Mutter wurde unmittelbar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Sämtliche sichergestellten Tabakprodukte werden nach Abschluss der juristischen Aufarbeitung vernichtet.
Die anschließenden Ermittlungen brachten zudem ein bemerkenswertes Detail ans Licht: Der Vorfall reiht sich in ein familiäres Muster ein. Bereits Ende August war die Mutter der 28-Jährigen am selben Flughafen aufgegriffen worden. Die Großmutter des Jungen war damals ebenfalls aus Istanbul gelandet und hatte versucht, etwa 15.000 unversteuerte Zigaretten an den Kontrolleuren vorbeizuschmuggeln.
Quellen: n-tv, WDR
Bildquelle: Hauptzollamt Köln
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.








