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Agententätigkeit: Festnahme in Berlin

Die Bundesanwaltschaft hat eine deutsch-ukrainische Staatsangehörige wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit festnehmen lassen. Die Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

Foto: Depositphotos

Karlsruhe (ost)

Heute (21. Januar 2026) hat die Bundesanwaltschaft die

deutsch-ukrainische Staatsbürgerin Ilona W.

in Berlin von Beamten des Bundeskriminalamts festnehmen lassen, basierend auf einem Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Dezember 2025. Gleichzeitig wurden die Wohnungen der Beschuldigten sowie die Wohnungen von zwei weiteren, auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten im Landkreis Havelland (Brandenburg), im Landkreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) und in München durchsucht.

Die heute verhaftete Beschuldigte wird dringend verdächtigt, für einen ausländischen Geheimdienst gearbeitet zu haben (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB).

Im Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt vorgeworfen:

Ilona W. hat seit mindestens November 2023 nachrichtendienstliche Kontakte zur Russischen Botschaft in Berlin. Ihr Kontaktmann arbeitet für einen russischen Geheimdienst. Sie hat ihm bei verschiedenen Gelegenheiten Informationen zum Krieg zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine geliefert. Sie hat Hintergrundinformationen zu hochrangigen politischen Veranstaltungen gesammelt und Informationen über Standorte der Rüstungsindustrie, Drohnentests und geplante Drohnenlieferungen an die Ukraine eingeholt. Ilona W. hat sich auch an ehemalige Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung gewandt, mit denen sie persönlich bekannt war. Gelegentlich hat die Beschuldigte ihrem Kontaktmann aus der russischen Botschaft geholfen, unter falschen Identitäten politische Veranstaltungen in Berlin zu besuchen, um dort relevante Kontakte für den Geheimdienst aufzubauen.

Die Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl vorlesen und über die Untersuchungshaft entscheiden wird.

Die Durchführung der polizeilichen Ermittlungen erfolgt aufgrund von Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst. Das Bundeskriminalamt ist mit den Ermittlungen beauftragt.

Quelle: Presseportal

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