Polizeibeamte kontrollierten 15 Fahrzeuge und entdeckten Mängel und fehlende Prüfbescheinigungen. Drei E-Scooter hatten keinen gültigen Versicherungsschutz mehr.
Bad Kreuznach: Kontrolle von Zweirädern, Polizei stellt Verstöße bei Schwerpunktkontrollen fest

Bad Kreuznach (ost)
Am Mittwoch- und Donnerstagvormittag (04.03.2026 und 05.03.2026) führten Beamte der Polizei im Rahmen des Frühdienstes gezielte Kontrollen von Motorrädern durch.
Insgesamt wurden 15 Fahrzeuge überprüft. Neben einigen kleinen Verstößen (z.B. technische Mängel am Fahrzeug) stellten die Polizisten bei einem Fahrer eines Elektromopeds fest, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Prüfbescheinigung war. Außerdem wurden drei Elektroroller entdeckt, für die kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Die Fahrer mussten ihre Fahrzeuge nach Hause schieben. Gegen die Fahrer wurden außerdem Strafverfahren eingeleitet.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass Versicherungskennzeichen für Leichtkrafträder, Elektroroller und ähnliche Fahrzeuge in Deutschland jedes Jahr am 1. März gewechselt werden müssen. Mit diesem Stichtag verlieren die alten Versicherungskennzeichen automatisch ihre Gültigkeit. Seit dem 01.03.2026 wird ein schwarzes Versicherungskennzeichen benötigt.
Wer sein Fahrzeug nach dem 1. März mit einem abgelaufenen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, handelt ohne gültigen Versicherungsschutz. Dies stellt eine Straftat gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Zudem können im Falle eines Verkehrsunfalls erhebliche finanzielle Konsequenzen entstehen, da möglicherweise entstandene Schäden selbst bezahlt werden müssen.
Daher empfiehlt die Polizei allen Besitzern entsprechender Fahrzeuge, rechtzeitig für einen gültigen Versicherungsschutz und das neue Versicherungskennzeichen zu sorgen.
Quelle: Presseportal








