Drängeln und Rasen können schnell zur Strafanzeige führen. Im Rahmen einer Streifenfahrt wurde ein schwarzer Mercedes-Benz mit geringem Sicherheitsabstand gestoppt. Fahrer droht Strafverfahren und Prüfung der Eignung.
Bad Kreuznach: Rücksicht statt Risiko

Bad Kreuznach (ost)
Während einer Patrouillenfahrt wurde am Freitagabend gegen 22:25 Uhr ein schwarzer Mercedes-Benz der E-Klasse in der Gegend der Gensinger Straße/Viktoriastraße in Bad Kreuznach entdeckt. Die Polizeibeamten bemerkten das Fahrzeug zunächst aufgrund eines extrem geringen Sicherheitsabstands zu einem vorausfahrenden Auto. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens konnte der Fahrer nicht überholen, hielt aber den geringen Abstand über eine längere Strecke aufrecht.
Während der Fahrt auf der Charles-de-Gaulle-Straße bis zur Waldalgesheimer Straße beschleunigte der 48-jährige Fahrer sein Fahrzeug erheblich. Das Wohngebiet dort ist auf 30 km/h beschränkt. Um den Abstand zum Mercedes beizubehalten, musste der Streifenwagen auf über 100 km/h beschleunigen. Zum Glück konnte das Fahrzeug sofort gestoppt werden.
Nach Rücksprache mit der Bereitschaftsstaatsanwaltschaft wurde der Verdacht eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d StGB bestätigt. Gegen den 48-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Auch die Eignung des Fahrers wird weiter geprüft.
Es fällt der Polizei immer wieder auf, dass viele Verkehrsteilnehmer die Grenze zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschätzen. Wer innerorts stark überhöhte Geschwindigkeiten fährt oder durch dichtes Auffahren andere Verkehrsteilnehmer unter Druck setzt, riskiert nicht nur Bußgelder oder Fahrverbote. Bereits eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise kann den Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) erfüllen – auch ohne ein zweites beteiligtes Fahrzeug.
Die Konsequenzen können schwerwiegend sein: Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und unter Umständen sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Die Polizei appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer: Wer drängelt oder innerorts die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreitet, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern kann sich schneller als gedacht strafbar machen. Ein paar Sekunden Zeitersparnis stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Konsequenzen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140.161 Unfälle. Davon waren 13.630 Unfälle mit Personenschaden, was 9,72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 5.625 Unfälle aus, was 4,01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel gab es 897, was 0,64% entspricht. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 120.009, was 85,62% ausmacht. In der Ortslage gab es 9.397 Unfälle innerorts (6,7%), 6.632 Unfälle außerorts (4,73%) und 1.554 Unfälle auf Autobahnen (1,11%). Die Anzahl der Getöteten lag bei 134, Schwerverletzte gab es 2.545 und Leichtverletzte 14.904.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 140.161 |
| Unfälle mit Personenschaden | 13.630 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 5.625 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 897 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 120.009 |
| Ortslage – innerorts | 9.397 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 6.632 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 1.554 |
| Getötete | 134 |
| Schwerverletzte | 2.545 |
| Leichtverletzte | 14.904 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








