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Bernkastel-Kues: Falscher Fahrtenschreiber und fast 70% überladen

Ein niederländisches Unternehmen erwartet massive Bußgelder nachdem ihr Sattelzug mit fast 70% Überladung gestoppt wurde und ein veralteter Fahrtenschreiber festgestellt wurde.

Weintransport mit fast 68t
Foto: Presseportal.de

Steinebrück / Prüm / Longkamp (ost)

Ein niederländisches Unternehmen wird voraussichtlich hohe Geldstrafen erwarten müssen, nachdem sein Sattelzug am Mittwochmorgen in Winterspelt an der BAB A-60 von Beamten der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier gestoppt wurde. Neben einer erheblichen Überladung wurde festgestellt, dass in der Sattelzugmaschine noch kein neuer Fahrtenschreiber (G2V2) verbaut war. Die Beamten unterbrachen die Fahrt des aus Antwerpen kommenden 8-achsigen Sattelzugs, beladen mit Wein auf dem Weg nach Bernkastel-Kues. Es gab mehrere Anzeichen für eine deutliche Überladung der Kombination. Aufgrund dieser Anzeichen wurde der gesamte Sattelzug auf einer nahegelegenen Brückenwaage gewogen. Da die Waage zunächst kein Ergebnis lieferte, da die maximale Last überschritten war, wurde das Gespann getrennt und mehrere Einzelverwiegungen durchgeführt. Schließlich wurde ein Gesamtgewicht von knapp 68 Tonnen und somit eine Überladung von fast 70% festgestellt. Bei der Inspektion des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass in der Sattelzugmaschine ein nicht mehr zulässiger Fahrtenschreiber installiert war. Seit dem 19.08.2025 müssen alle Lkw im grenzüberschreitenden Güterverkehr einen intelligenten Fahrtenschreiber – G2V2 – haben. Die Weiterfahrt des Sattelzugs wurde aufgrund der Überladung und des nicht ordnungsgemäß eingebauten Fahrtenschreibers untersagt. Vor etwa zwei Jahren wurde bereits ein Transport der gleichen Firma mit einem Gesamtgewicht von 71 Tonnen festgestellt. Dem Fahrer des Weintransports drohen nun wahrscheinlich erhöhte Geldstrafen. Das Unternehmen könnte in diesem Fall aufgrund der Vorgeschichte mit Bußgeldern in Höhe von mehreren Tausend Euro konfrontiert sein. Am heutigen Freitagmorgen stoppten die Beamten auf der B-50 bei Longkamp einen belgischen Langholztransport auf dem Weg von Belgien nach Morbach ins Sägewerk. Bei einer Verwiegung mit einer polizeieigenen Radlastwaage wurde ein Gesamtgewicht von knapp 52 Tonnen festgestellt. Dies bedeutet eine Überladung von fast 30%. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein zweiter Langholztransport musste vor Ort kommen, um einen Teil der Fichtenstämme zu übernehmen. Danach wurde die Weiterfahrt nach Morbach genehmigt. Da beim Fahrer neben der Überladung auch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurden, dürften die Geldstrafen auch in diesem Fall entsprechend hoch ausfallen. Gegen das Unternehmen wurde ein Verfahren eingeleitet, das zur Einziehung des Frachterlöses führen könnte.

Quelle: Presseportal

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