Die Polizei bittet um Mithilfe bei Ruhestörungen und weist auf rechtliche Möglichkeiten hin, um Lärmbelästigung zu bekämpfen.
Betzdorf: Zahlreiche Ruhestörungen hielten Polizei auf Trab
Betzdorf (ost)
Aufgrund des schönen Wetters wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag viele Beschwerden über Ruhestörungen gemeldet, die von den örtlichen Beamten angemessen bearbeitet wurden.
Es wird darum gebeten, nicht vorschnell die Polizei zu rufen, sondern zunächst selbst aktiv zu werden. Es sollte beachtet werden, dass nicht immer sofort polizeiliche Hilfe möglich ist, da dringendere Einsätze Vorrang haben.
Ob Geräusche als „Lärm“ empfunden werden, hängt unter anderem vom individuellen Empfinden und der Ursache ab. Bei Lärmbelästigung im privaten Bereich (Nachbarschaftslärm) können die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) herangezogen werden, das beispielsweise die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr schützt.
Sprechen Sie zunächst mit den Personen, die den Lärm verursachen, und konsultieren Sie auch andere betroffene Nachbarn. Als Mieter können Sie sich auch an den Vermieter wenden, wenn Sie von Nachbarschaftslärm betroffen sind.
Wenn Sie durch Gespräche keine Einigung erzielen und sich unzumutbar gestört fühlen, können Sie die örtliche Ordnungsbehörde kontaktieren oder sich in akuten Fällen an die Polizei wenden.
Die Polizei prüft außerhalb der Dienstzeiten der Ordnungsbehörde vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt. Bei Bedarf ergreift sie erforderliche Maßnahmen und leitet gegebenenfalls rechtliche Schritte ein.
Quelle: Presseportal