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Billigheim-Ingenheim: Gefahrenstelle zum Strafverfahren

Verkehrsteilnehmer meldeten einen blockierenden Wohnwagen. Eigentümer muss sich wegen Verstoßes gegen Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Foto: unsplash

Billigheim-Ingenheim (ost)

Am Dienstagnachmittag (12.08.2025) um 16:00 Uhr meldeten mehrere Autofahrer der Polizei, dass ein Wohnwagen die B38 am Ortsausgang Billigheim-Ingenheim in Richtung Bad Bergzabern teilweise blockierte. Vor Ort wurde der Wohnwagen gefunden, wie es beschrieben wurde. Kurze Zeit später kehrte der 63-jährige Besitzer zurück. Sein Zugfahrzeug hatte einen technischen Defekt, daher brachte er es in eine nahegelegene Werkstatt. Nach der Reparatur war das Fahrzeug wieder einsatzbereit, also wollte er seine Fahrt fortsetzen. Bei der Überprüfung des Wohnwagens stellte sich jedoch heraus, dass er kein Kennzeichen hatte und weder zugelassen noch versichert war. Stattdessen war auf die Rückwand mit schwarzer Farbe eine Buchstaben- und Zahlenkombination gemalt, die wie ein gültiges Kennzeichen aussah. Dem 63-Jährigen wurde die Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Zulassung des Wohnwagens untersagt. Er muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz in einem Strafverfahren verantworten. Außerdem wird die Strafbarkeit in Bezug auf Kennzeichenmissbrauch geprüft.

Quelle: Presseportal

nf24