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Bingen am Rhein: Verkehrssünder auf Elektrokleinstfahrzeugen festgestellt

Beamte der Polizei Bingen ziehen drei Verkehrssünder auf Elektrokleinstfahrzeugen aus dem Verkehr. Versicherungskennzeichen abgelaufen, Fahrer unter Drogeneinfluss.

Foto: Depositphotos

Bingen am Rhein (ost)

Am Donnerstag, dem 02.07.2026, stoppten Polizeibeamte in Bingen drei Verkehrssünder auf Elektrokleinstfahrzeugen im Stadtgebiet.

Zunächst wurde ein 37-jähriger E-Scooter-Fahrer gegen 18:20 Uhr in der Schlossbergstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das genutzte Fahrzeug ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 hatte. Da der Fahrer keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen konnte und somit unversichert unterwegs war, durfte er nicht weiterfahren. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet. Der Fahrer gab an, nicht gewusst zu haben, dass die Versicherung jährlich erneuert werden muss.

Gegen 22:00 Uhr kontrollierten die Beamten schließlich in der Hitchinstraße den 67-jährigen Fahrer eines elektrisch betriebenen Fahrrads, das ohne Muskelkraft bewegt werden kann. Da das Fahrzeug durch Knopfdruck auf bis zu 25 km/h beschleunigt werden kann, besteht ebenfalls Versicherungspflicht. Ein entsprechendes Versicherungskennzeichen fehlte jedoch am Fahrzeug. Auch dieser Fahrer konnte keinen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Gegen 22:06 Uhr wurde schließlich ein 22-jähriger E-Scooter-Fahrer in der Kapuzinerstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Die Beamten hatten ihn zuvor bemerkt, weil er ohne Beleuchtung in der Fußgängerzone unterwegs war, obwohl es bereits dämmerte.

Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten einen Geruch nach Cannabis beim Fahrer. Zudem zeigte er körperliche Anzeichen für möglichen Drogenkonsum. Der Mann gab zu, am selben Tag Cannabis konsumiert zu haben, was ein Drogenschnelltest bestätigte.

Im Anschluss wurde dem Mann auf der Wache eine Blutprobe entnommen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch hier durfte er nicht weiterfahren.

Die Polizei weist darauf hin, dass Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und bestimmte Elektrofahrräder versicherungspflichtig sind. Die Versicherung muss jährlich erneuert werden und das Kennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Wer ohne Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat.

Zusätzlich erinnert die Polizei daran, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln für Fahrzeugführer verboten ist. Verstöße können neben hohen Geldstrafen und Fahrverboten auch straf- oder führerscheinrechtliche Konsequenzen haben.

Quelle: Presseportal

nf24