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Bingen-Büdesheim: Alkoholeinfluss mit E-Scooter

Eine 32-jährige Frau wurde mit 0,8 Promille am Dienstagmorgen in Bingen kontrolliert. Alkohol am Steuer eines E-Scooters kann zu Geldstrafen führen.

Foto: Depositphotos

Bingen-Büdesheim (ost)

Früh am Dienstagmorgen, dem 31.03.2026, überprüfte eine Streife der Polizei Bingen gegen 00:10 Uhr die 32-jährige Fahrerin eines E-Scooters in der Hitchinstraße.

Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten bei der Fahrerin einen starken Alkoholgeruch. Obwohl die Frau zunächst behauptete, keinen Alkohol konsumiert zu haben, gab sie schließlich zu, im Laufe des Abends alkoholische Getränke getrunken zu haben.

Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,8 Promille. Die Fahrt der Dame war damit beendet; zu Beweiszwecken wurde ihr eine Blutprobe entnommen.

Die Polizei betont erneut, dass ein E-Scooter gesetzlich als Kraftfahrzeug betrachtet wird. Daher stellt bereits eine alkoholbedingte Beeinflussung ab einem Wert von 0,5 Promille – auch ohne sichtbare Ausfallerscheinungen – eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro belegt.

Quelle: Presseportal

Statistiken zur Drogenkriminalität in Rheinland-Pfalz für 2022/2023

Die Drogenraten in Rheinland-Pfalz zwischen 2022 und 2023 zeigen eine leichte Abnahme der registrierten Fälle. Im Jahr 2022 wurden 19832 Fälle registriert, während es im Jahr 2023 19296 Fälle waren. Die Anzahl der gelösten Fälle sank ebenfalls von 18308 im Jahr 2022 auf 17709 im Jahr 2023. Die Anzahl der Verdächtigen blieb jedoch relativ konstant, mit 15296 Verdächtigen im Jahr 2022 und 15189 im Jahr 2023. Im Vergleich dazu verzeichnete die Region Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 die höchste Anzahl von Drogenfällen in Deutschland mit 73917 Fällen.

2022 2023
Anzahl erfasste Fälle 19.832 19.296
Anzahl der aufgeklärten Fälle 18.308 17.709
Anzahl der Verdächtigen 15.296 15.189
Anzahl der männlichen Verdächtigen 13.125 12.968
Anzahl der weiblichen Verdächtigen 2.171 2.221
Anzahl der nichtdeutschen Verdächtigen 3.396 3.798

Quelle: Bundeskriminalamt

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