Beamte der Polizei Bingen stellen fünf verbotswidrige Verkehrsteilnehmer fest, die eine frequentierte Abkürzung nutzen.
Bingen: Verkehrsüberwachung am Durchfahrtsverbot führt zu Geldbußen
Bingen (ost)
Am 06.02.2024 zwischen 07:00 und 07:45 Uhr hat die Polizei Bingen eine Kontrolle des Verkehrs an der Kreuzung zwischen der Josef-Knettel-Straße und dem Mittelpfad durchgeführt. An diesem Ort gilt ein Verbot der Durchfahrt, da der ausfahrbare Poller der Stadt Bingen, der normalerweise dort montiert ist, defekt ist. Dadurch wird laut den Anwohnern eine viel befahrene Abkürzung genutzt, insbesondere von Anwohnern und Schülern der berufsbildenden Schule.
In der genannten Zeit wurden insgesamt fünf Verkehrsteilnehmer festgestellt, die den Übergang trotz des Verbots genutzt haben. Die Nichtbeachtung des Verbots führt in jedem Fall zu einer Geldstrafe in Höhe von 50EUR.
Kontakt:
Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 9050
E-Mail: pibingen@polizei.rlp.de
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Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf aktuellen Blaulichtmeldungen des Presseportals und wurde automatisch erstellt.