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Bobenheim: 14-Jähriger in Untersuchungshaft

Ein 14-Jähriger steht im Verdacht, mehrere Eigentumsdelikte begangen zu haben. Er wurde verhaftet und in eine Jugendstrafanstalt gebracht.

Foto: Depositphotos

Frankenthal (ost)

Zusätzliche Informationen zur Pressemitteilung vom 21.02.2026 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/6221118

Nach ausführlichen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und der Polizei Frankenthal wird einem 14-Jährigen vorgeworfen, zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 mehrere Eigentumsdelikte, unter anderem in Frankenthal, begangen zu haben.

Schon am 17. Dezember 2025 soll er versucht haben, in der Schraderstraße ein geparktes Auto aufzubrechen, was jedoch erfolglos war. Am 6. Januar 2026 soll er laut bisherigen Informationen den Türrahmen eines Geschäfts in der Bahnhofstraße aufgehebelt haben, aber ohne Beute zu fliehen. Am 14. Januar 2026 soll es zu weiteren Taten gekommen sein: In der Lorscher Straße soll der Jugendliche erneut versucht haben, ein abgestelltes Fahrzeug zu öffnen, aber er gab den Versuch auf. In der Heinrich Lanz Straße soll er einen E-Scooter gestohlen und in der Richard Wagner Straße aus einem geparkten Auto einen Geldbeutel entwendet haben.

In der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2026 soll der Beschuldigte das Gelände einer Kfz-Werkstatt im Neumayerring betreten und mit einem dort abgestellten, unverschlossenen Fahrzeug mit Schlüssel davongefahren sein. Am nächsten Tag soll er mit dem gestohlenen Auto auf einem Feldweg zwischen Frankenthal Mörsch und Bobenheim Roxheim einen Unfall mit einem Metallpfosten verursacht und dann den Innenraum des Fahrzeugs in Brand gesetzt haben, der komplett ausbrannte.

Aufgrund der genannten Taten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal ein Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des besonders schweren Diebstahls in mehreren Fällen und der Brandstiftung erlassen. Als Grund für die Haft wurde die Annahme der Wiederholungsgefahr genannt.

Der 14-Jährige wurde am 20.02.2026 aufgrund des bestehenden Haftbefehls verhaftet (siehe Pressemitteilung vom 21.02.2026). Noch am selben Tag wurde er dem Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl in Kraft setzte. Danach wurde er in eine Jugendstrafanstalt gebracht.

Quelle: Presseportal

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