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Bonn: Mindestlohnprüfung des Zolls

Zollbeamte führen bundesweite Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durch, leiten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Foto: Quelle Zoll
Foto: Presseportal.de

Bonn (ost)

Letzte Woche führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls landesweit eine Vielzahl von koordinierten, risikoorientierten Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Die etwa 1.400 Zollbeamten befragten insgesamt fast 2.700 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen und überprüften mehr als 400 umfangreiche Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber. Vor Ort leiteten die Zöllner etwa 170 Strafverfahren ein, davon etwa 40 wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, und etwa 330 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In über 100 Fällen handelte es sich um unerlaubte Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Darüber hinaus ergaben sich aus den bisherigen Auswertungen etwa 1.200 Verdachtsfälle, die die FKS nun weiterverfolgt. Davon handelt es sich in über 430 Fällen um mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. In einigen Branchen gelten verbindliche Branchenmindestlöhne. Lohnunterschreitungen führen regelmäßig dazu, dass Arbeitgeber zu niedrige oder gar keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das schadet nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den Sozialversicherungsträgern und mittelbar den ehrlichen Unternehmen, die faire Löhne und Steuern zahlen. Bei Prüfungen der FKS werden auch Anzeichen von Zwangsarbeit oder Ausbeutung festgestellt. Der Zoll leistet daher einen wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land. Der Schwerpunkt dieser bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung lag auf besonders risikoreichen Wirtschaftsbereichen mit Kundenkontakt, wie zum Beispiel der Gastronomie- und Beherbergungsbranche oder dem Friseur- und Kosmetikgewerbe. Nach den durchgeführten Prüfungen folgen umfangreiche Nachermittlungen, bei denen die vor Ort gesammelten Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Für Informationen zu regionalen Ergebnissen und eventuellen besonderen Feststellungen stehen die örtlich zuständigen Hauptzollämter zur Verfügung.

Zusätzliche Information:

Die FKS führt regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Ansatzes durch. Diese koordinierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Verringerung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Bestrafung von Verstößen bei.

Quelle: Presseportal

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