Die Polizei stoppte einen Fahrer ohne Versicherungskennzeichen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Beachten Sie die Regeln für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter!
Dannstadt-Schauernheim: E-Scooter ohne Versicherung unterwegs

Dannstadt-Schauernheim (ost)
Am Donnerstagabend (17.09.26) gegen 22:15 Uhr entdeckte die Polizei einen Fahrer eines Elektrorollers in der Ludwigshafener Straße. Da an dem Elektroroller kein Kennzeichen angebracht war, führten die Beamten eine Verkehrskontrolle durch. Der 43-jährige Mann gab an, den Elektroroller erst vor kurzem erworben zu haben und sich bald um eine Versicherung zu kümmern. Die Polizisten wiesen ihn darauf hin, dass das Fahren ohne gültige Versicherung eine Straftat darstellt und untersagten ihm die Weiterfahrt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Elektroroller sind besonders in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele sind jedoch nicht mit den Regeln zur Nutzung eines Elektrorollers vertraut. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem Elektroroller: -Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Anfänger das Fahren mit dem Elektroroller an einem Ort mit wenig oder keinem Verkehr üben. -Ein Elektroroller darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell fahren. -Für den Elektroroller muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht. -Elektroroller sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von Personen ist daher verboten. -Elektroroller müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn vorhanden. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem Elektroroller ist die Benutzung eines Smartphones verboten. -Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140161 Unfälle. Davon sind 13630 Unfälle mit Personenschaden, was 9.72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machen 5625 Fälle aus, was 4.01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel sind mit 897 Fällen oder 0.64% vertreten. Die Mehrheit der Unfälle, nämlich 120009 Fälle oder 85.62%, sind Übrige Sachschadensunfälle. Innerorts ereigneten sich 9397 Unfälle (6.7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6632 Unfälle (4.73%) und auf Autobahnen 1554 Unfälle (1.11%). Insgesamt gab es 134 Getötete, 2545 Schwerverletzte und 14904 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 140.161 |
| Unfälle mit Personenschaden | 13.630 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 5.625 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 897 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 120.009 |
| Ortslage – innerorts | 9.397 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 6.632 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 1.554 |
| Getötete | 134 |
| Schwerverletzte | 2.545 |
| Leichtverletzte | 14.904 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








