Die Polizei erwischte zwei Jungen auf E-Scootern ohne Versicherungskennzeichen. Eltern wurden informiert und Regeln für sicheres Fahren wurden betont.
E-Scooter: Zwei 13-jährige erwischt

Neuhofen (ost)
Am Montagnachmittag (14.09.26) wurden zwei Jungen von der Polizei erwischt, als sie jeweils auf einem E-Scooter in der Jahnstraße fuhren. Da an einem der E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war, führten die Polizeibeamten eine Verkehrskontrolle durch. Während der Verkehrskontrolle stellten sie fest, dass für einen der E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Zudem gab es Hinweise auf technische Modifikationen zur Erhöhung der Geschwindigkeit. Die Eltern der beiden Jungen wurden informiert und nahmen die E-Scooter mit. E-Scooter sind in Städten ein beliebtes Transportmittel. Viele Menschen kennen jedoch nicht die Regeln für die Nutzung eines E-Scooters. Achten Sie daher auf die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter: -Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und benötigen keinen Führerschein. Anfänger sollten jedoch das Fahren mit dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Verkehr üben. -Ein E-Scooter darf maximal 20 Stundenkilometer schnell fahren, aufgrund seiner Bauart. -Für den E-Scooter ist eine gültige Betriebserlaubnis erforderlich, ebenso wie eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt und die Mitnahme von Passagieren ist verboten. -E-Scooter müssen Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen benutzen, sofern vorhanden. Andernfalls müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Nutzung eines Smartphones untersagt. -Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer. Es ist untersagt, unter Drogeneinfluss zu fahren.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140.161 Unfälle. Davon sind 13.630 Unfälle mit Personenschaden, was 9,72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machen 5.625 Fälle aus, was 4,01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel sind mit 897 Fällen oder 0,64% vertreten. Die meisten Unfälle sind jedoch übrige Sachschadensunfälle mit 120.009 Fällen oder 85,62%. In der Ortslage innerorts gab es 9.397 Unfälle (6,7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6.632 Unfälle (4,73%) und auf Autobahnen 1.554 Unfälle (1,11%). Bei den Verletzten gab es 134 Getötete, 2.545 Schwerverletzte und 14.904 Leichtverletzte.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 140.161 |
| Unfälle mit Personenschaden | 13.630 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 5.625 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 897 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 120.009 |
| Ortslage – innerorts | 9.397 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 6.632 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 1.554 |
| Getötete | 134 |
| Schwerverletzte | 2.545 |
| Leichtverletzte | 14.904 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








