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E-Scooter: Zwei 13-jährige erwischt

Die Polizei erwischte zwei Jungen auf E-Scootern ohne Versicherungskennzeichen. Eltern wurden informiert und Regeln für sicheres Fahren wurden betont.

Foto: Depositphotos

Neuhofen (ost)

Am Montagnachmittag (14.09.26) wurden zwei Jungen von der Polizei erwischt, als sie jeweils auf einem E-Scooter in der Jahnstraße fuhren. Da an einem der E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war, führten die Polizeibeamten eine Verkehrskontrolle durch. Während der Verkehrskontrolle stellten sie fest, dass für einen der E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Zudem gab es Hinweise auf technische Modifikationen zur Erhöhung der Geschwindigkeit. Die Eltern der beiden Jungen wurden informiert und nahmen die E-Scooter mit. E-Scooter sind in Städten ein beliebtes Transportmittel. Viele Menschen kennen jedoch nicht die Regeln für die Nutzung eines E-Scooters. Achten Sie daher auf die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter: -Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und benötigen keinen Führerschein. Anfänger sollten jedoch das Fahren mit dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Verkehr üben. -Ein E-Scooter darf maximal 20 Stundenkilometer schnell fahren, aufgrund seiner Bauart. -Für den E-Scooter ist eine gültige Betriebserlaubnis erforderlich, ebenso wie eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt und die Mitnahme von Passagieren ist verboten. -E-Scooter müssen Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen benutzen, sofern vorhanden. Andernfalls müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Nutzung eines Smartphones untersagt. -Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer. Es ist untersagt, unter Drogeneinfluss zu fahren.

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023

Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140.161 Unfälle. Davon sind 13.630 Unfälle mit Personenschaden, was 9,72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machen 5.625 Fälle aus, was 4,01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel sind mit 897 Fällen oder 0,64% vertreten. Die meisten Unfälle sind jedoch übrige Sachschadensunfälle mit 120.009 Fällen oder 85,62%. In der Ortslage innerorts gab es 9.397 Unfälle (6,7%), außerorts (ohne Autobahnen) 6.632 Unfälle (4,73%) und auf Autobahnen 1.554 Unfälle (1,11%). Bei den Verletzten gab es 134 Getötete, 2.545 Schwerverletzte und 14.904 Leichtverletzte.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 140.161
Unfälle mit Personenschaden 13.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 5.625
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 897
Übrige Sachschadensunfälle 120.009
Ortslage – innerorts 9.397
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 6.632
Ortslage – auf Autobahnen 1.554
Getötete 134
Schwerverletzte 2.545
Leichtverletzte 14.904

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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