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Einsatzmaßnahmen Weitefeld: Flugverbotszone eingerichtet

Im Zuge der Suchmaßnahmen bei einem Tötungsdelikt in Weitefeld wurde eine Flugverbotszone für Drohnen gemäß §21h LuftVO eingerichtet. Diese gilt bis vorerst 20 Uhr.

Radius des hier geltenden Flugverbots bis 20 Uhr!
Foto: Presseportal.de

Koblenz/Weitefeld (ost)

Im Zuge der intensiven Suchaktionen im Zusammenhang mit dem Mordfall in Weitefeld wurde für das Einsatzgebiet kurzfristig eine Flugverbotszone für Drohnen gemäß §21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eingerichtet.

Gemäß §21h LuftVO ist der Einsatz von Drohnen über und bis zu 100 Metern seitlich von Einsatzorten grundsätzlich untersagt. Der entsprechende Radius für das geltende Flugverbot kann der beigefügten Karte entnommen werden und gilt vorerst bis 20 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen keine (zivilen) Drohnen in dem genannten Einsatzgebiet gestartet werden.

Quelle: Presseportal

nf24