Beamte stoppten einen schrottreifen rumänischen Kastenwagen auf der Autobahn. Gravierende Mängel führten zur Stilllegung des Fahrzeugs und zur Einleitung von Verfahren.
Flußbach / Winterspelt: Schrottreifer Sprinter gestoppt

Flußbach / Winterspelt (ost)
Während der Kontrollen im Bereich des gewerblichen Güterverkehrs stoppten die Beamten der Schwerlastgruppe des Polizeipräsidiums Trier einen völlig abgenutzten rumänischen Lieferwagen, untersagten sofort die Weiterfahrt und beschlagnahmten die Kennzeichen aufgrund schwerwiegender Mängel. Am Dienstagmorgen wurde ein rumänischer Lieferwagen auf dem Autobahnparkplatz Flußbach auf der BAB A-1 von den Beamten gestoppt, der bereits aufgrund seiner schwarzen Abgaswolke unübersehbar war. Bei genauerer Prüfung durch die Beamten wurden neben einem Defekt in der Abgasanlage auch weitere schwerwiegende Mängel festgestellt. So waren die Stoßdämpfer und der Seitenschweller gebrochen. Aufgrund der erheblichen Mängel wurde das Fahrzeug einem örtlichen Kfz-Sachverständigen vorgeführt und auf seine Verkehrssicherheit hin überprüft. Dieser stellte die vollständige Verkehrsuntauglichkeit des Fahrzeugs fest, was zur Folge hatte, dass die Kennzeichen und Zulassung des Fahrzeugs eingezogen und an die zuständige KV Bernkastel-Wittlich – Zulassungsstelle übergeben wurden, die das Fahrzeug außer Betrieb setzte.
Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen das Unternehmen ein Verfahren eröffnet, bei dem der Frachterlös eingezogen werden kann. Die Ladung musste auf ein anderes Fahrzeug umgeladen werden und der verkehrsuntaugliche Lieferwagen musste ebenfalls verladen und abtransportiert werden. Auf der BAB A-60 bei Winterspelt stoppten die Beamten der Schwerlastkontrollgruppe am Dienstagmorgen auch ein Pkw-Gespann aus Tschechien, dessen Fahrer im internationalen Güterverkehr einen Pool nach Belgien transportiert hatte und nun auf dem Rückweg nach Tschechien war. Bei der Kontrolle fanden die Beamten im Kofferraum des Pkw eine mobile Tankstelle mit einem Fassungsvermögen von 210 Litern, die noch zu 1/3 mit Dieselkraftstoff für den Pkw gefüllt war. Da diese mobile Tankstelle gemäß Gefahrgutrecht freigestellt war, konnten keine Verstöße festgestellt werden. Jedoch wurde der Dieselkraftstoff vom Zoll vor Ort nachversteuert.
Da das Gespann im gewerblichen Güterverkehr unterwegs war und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns über 3,5 Tonnen lag, hätte im Pkw ein Fahrtenschreiber installiert sein müssen und der Fahrer sowie der Beförderer eine Lizenz für den gewerblichen Güterverkehr besitzen müssen. Da jedoch weder ein Fahrtenschreiber installiert war noch der Fahrer eine Lizenz vorweisen konnte, wurden von den Beamten Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstellt und eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Quelle: Presseportal








