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Frankenthal: Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz durch E-Scooter Fahrer

Ein 32-jähriger E-Scooter Fahrer in Frankenthal ohne Versicherungskennzeichen und unter Drogeneinfluss gestoppt, Blutprobe angeordnet.

Foto: Depositphotos

Frankenthal (ost)

Am 12.04.2026 um etwa 19:20 Uhr wurde ein Fahrer eines E-Scooters im Foltzring in Frankenthal von Polizeibeamten einer Verkehrskontrolle unterzogen, die dieser Dienststelle angehören. Der Grund für die Kontrolle war, dass am E-Scooter des 32-jährigen Fahrers kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Nach weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der geführte E-Scooter nicht versichert war. Während der Kontrolle wurden auch drogentypische Auffälligkeiten beim 32-Jährigen festgestellt. Er gab zu, vor Kurzem berauschende Substanzen konsumiert zu haben, lehnte jedoch die Durchführung eines freiwilligen Urintests ab. Daher wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, die von einem hinzugezogenen Polizeiarzt in den Räumen dieser Dienststelle durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt mit dem E-Scooter wurde entsprechend untersagt. Gegen den 32-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24a Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.

Quelle: Presseportal

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