Am Pfingstmontag fanden Kontrollen des Feiertagsfahrverbots auf den Autobahnen A61 und A63 statt. LKW-Fahrer müssen Bußgelder zahlen und Fahrzeuge wurden vorübergehend stillgelegt.
Gau-Bickelheim: Verkehrsüberwachung Pfingstreiseverkehr

A61 Gau-Bickelheim (ost)
Am Pfingstmontag wurden Kontrollen hinsichtlich des gültigen Feiertagsfahrverbotes, im Bereich der Autobahnen A61 und A63 durch die Autobahnpolizei veranlasst.
Das Feiertagsfahrverbot gilt für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger von der Zeit von 00 bis 22 Uhr. Hiervon sind nur Fahrzeuge befreit, die unter eine Ausnahme fallen bzw. eine Ausnahmegenehmigung verfügen.
Kurz vor 8 Uhr morgens konnte ein Lastkraftwagen mit geladenen Klimaanlagen festgestellt werden, der auf der A61 bei Alzey unterwegs war. Der 61 jährige Berufskraftfahrer hatte erst seine Fahrt begonnen und räumte direkt vor Ort ein, dass er sich um einen Tag vertan hatte. Auf ihn kommt nun ein Bußgeldverfahren zu. Die Weiterfahrt musste unterbrochen werden bis das LKW-Fahrverbot um 22 Uhr endet.
Deutlich auffälliger war ein 33 jähriger Berufskraftfahrer, welcher mehrere PKW’s von der Slowakei nach Belgien transportierte. Dieser konnte bei Gau-Bickelheim auf der A61 kontrolliert werden.
Nicht nur, dass er das Fahrverbot missachtete, er wurde von seinem Vorgesetzten dazu auch aufgefordert zu fahren. Ferner konnte festgestellt werden, dass das Gespann zu viele PKW’s transportierte.
Hierbei wurde die Ladungshöhe sowie die Fahrzeuglänge überschritten. Hierdurch gab es einen dreifachen Grund, seitens der Polizei, das Fahrzeug vorläufig aus dem Verkehr zu ziehen. Sowohl Fahrer als auch Halter müssen mit einem Bußgeld rechnen. Da der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, musste dieser eine so genannte Sicherheitsleistung vor Ort zahlen.
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Rheinland-Pfalz für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 zeigt insgesamt 140161 Unfälle. Davon waren 13630 Unfälle mit Personenschaden, was 9.72% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 5625 Unfälle aus, was 4.01% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel waren mit 897 Fällen oder 0.64% vertreten. Die übrigen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 120009 Fälle oder 85.62%. In der Ortslage wurden 9397 Unfälle innerorts (6.7%), 6632 Unfälle außerorts (4.73%) und 1554 Unfälle auf Autobahnen (1.11%) verzeichnet. Die Anzahl der Getöteten betrug 134, Schwerverletzte waren 2545 und Leichtverletzte beliefen sich auf 14904.
| 2023 | |
|---|---|
| Verkehrsunfälle insgesamt | 140.161 |
| Unfälle mit Personenschaden | 13.630 |
| Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 5.625 |
| Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 897 |
| Übrige Sachschadensunfälle | 120.009 |
| Ortslage – innerorts | 9.397 |
| Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 6.632 |
| Ortslage – auf Autobahnen | 1.554 |
| Getötete | 134 |
| Schwerverletzte | 2.545 |
| Leichtverletzte | 14.904 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)








